Ist bei euch Grillen auf dem Balkon verboten?
Bei mir wollen die einführen, dass man nur noch an speziellen Tagen und Zeitpunkten grillen darf.
Kann man dagegen was machen, was würdet ihr machen?
5 Antworten
Nein, unsere Mieter dürfen grillen so oft sie wollen. Das wird erst relevant, wenn sich dauernd wer von den Mietern darüber beschwert. Dann muß die Eigentümerversammlung was tun. Es wird abgestimmt und mit Zweidrittelmehrheit entschieden. Würde immer für ja stimmen. Und alle die Vermieter, welche nicht selbst dort wohnen, stimmen garantiert auch mit ja.
Grillen auf dem Balkon: dazu gibt es doch bereits etliche Gerichtsurteile. Und gerade in einem Mehrfamilienhaus kann es auch eine echte Zumutung sein, wenn ständig irgendwer den Grill anschmeißt.
Um Streit zu vermeiden, wäre es doch völlig ok wenn man Zeiten vorgegeben bekommt, oder?
Selbst bei uns im Garten grillen wir ja auch nicht jeden Tag und ich bin froh, dass es auch die Nachbarn nicht tun.
Kochen in der Küche: erklärt sich doch eigentlich von selbst, dass es nicht verboten ist, weil es in den eigenen 4 Wänden stattfindet. Und die Wenigsten wohl Tag ein Tag aus irgendwas kochen, was Jemand als unangenehm empfindet oder unter den Begriff "Geruchsbelästigung" fällt. Aber Rücksichtnahme sollte doch immer das A und O sein, oder?
Man sollte doch noch 2 bis 3 mal in der Woche grillen dürfen Freitag Samstag und Sonntag in den Sommermonaten!
Ich habe keine Ahnung "was man sollte"... Zur Not entscheidet es ein Gericht. Und wenn es bereits im Mietvertrag verankert ist, dann muss man sich eh dran halten.
Vielleicht sprecht ihr als Mieter mal untereinander und findet sinnige Kompromisse... die gebt ihr dann an die Hausverwaltung weiter.
Mietvertrag bei einer Eigentumswohnung???
Grillen auf dem Balkon sollte generell verboten werden. Zumindest dann, wenn Brandgefahr besteht, wenn es noch weitere Wohnungen darüber oder daneben gibt, die durch Rauch und Geruch belästigt werden könnten. Also doch irgendwie von Haus zu Haus unterschiedlich.
Genauso auf der Terrasse, wenn diese nicht größer ist, als die Balkone darüber, also wenn man nicht einen Abstand von mehreren Metern zum Haus einhalten kann.
Grillen nur an speziellen Tagen und Zeitpunkten zu erlauben ist völliger Unsinn. Dann besser gleich verbieten.
Dagegen kannst Du nichts machen, es gibt da eindeutige Rechtsprechung!
Bei meiner Eigentumswohnung, diese ist vermietet, ist das Grillen mit offenen Feuer, wie mit Kohle oder Gas, verboten, wegen der Brandgefahr.
Das Grillen mit einem Elektrogrill ist erlaubt.
habe auch einen elektrogrill, eigentumswohnung, aber die wollen das jetzt einschränken auf eventuell 1 mal im monat, wegen geruchsbelästigung
Kann ich verstehen, wenn einige sehr häufig Grillen, da besteht schon eine gewisse Geruchsbelästigung.
Das Problem gab es bei uns auch mal, weil ein Mieter täglich gegrillt hat.
Kann dann nur das Grillen verboten werden oder auch, wenn ich einfach draußen Waffeln mache oder so etc.?
Das Grillen, selbst mit Elektrogrill, riecht deutlich stärker, als wenn du Waffeln machst.
Wer ist denn die? Es gibt eine Miteigentümerversammlung. Dort wird über solche Dinge mit Zweidrittelmehrheit entschieden.
Das ist möglich! Da hilft nur verkaufen und an einen Ort ziehen, wo es keinen stört!
Kann dann das Kochen in der Küche auch verboten werden, wenn es riecht?