Ist Angela Merkel Beamtin?
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4 Antworten
Rechtsgrundlagen
Die Mitglieder der Bundesregierung sind keine Beamtinnen oder Beamten, sondern stehen zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art, für das der Gesetzgeber spezielle Regelungen geschaffen hat.
Es kann sein, dass sie auf Grund ihrer Tätigkeit an der Akademie der Wissenschaften Beamtin (auf Lebenszeit) ist. Wegen ihrer Tätigkeit als Kanzlerin oder Abgeordnete ist sie es nicht.
Bundestagsabgeordnete - und dazu zählt sie auch - haben meines Wissens nach einen eigenen Status.
Wie kommst du darauf ist ja Quatsch was du da erzählst.
Selbstverständlich ist sie eine Abgeordnete des Bundestages und der Regierung sie gehört wie alle Abgeordneten des Bundestages zur Legeslative (Gesetzgebenden Gewalt)
Das könnte ich mir gut vorstellen, so wie die mit Gut und Geld anderer Leute umgeht.
Die Kanzlerin ist aber keine Abgeordnete ! Das würde gegen die Gewaltenteilung verstoßen.