Is das schlecht reden?

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Strafgesetzbuch (StGB) § 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Er kann’s ja melden. Wenn du die Wahrheit gesagt hast ist das wohl nicht so schlimm, aber eigentlich macht man sowas nicht.
würde mich mit ihm unterhalten und das klären


Flash903 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 12:15

Glaub du willst nicht mit ihm reden wenn er dir das gleiche antun würde.

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nur weil ich erzählt habe was er getan hat und was für ein Mensch er doch wirklich ist?

Solange du belegen kann das das was du sagst auch der warheit entspricht. Ist das kein problem. Solange du das nicht belegen kannst, kann mir dir ggf. ein Strick draus drehen. Siehe Dennowiqs antwort.

Es kommt hier aber auf die Formulierung drauf an. Und Ob in dem was du sagst die Person erkennbar ist die gemeint ist.

Kein Mensch weiß, worum es geht, was du über ihn erzählt hast, und wie du das nachweisen kannst. Solange das unbekannt ist, ist die Frage nicht zu beantworten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung