Ip zurück verfolgen IPv4 ipv6?
Stimmt es dass sowohl die ipv4 als auch die ipv6 bei einer möglichen rück Verfolgung von Behörden sich vom Datenschutz nicht groß ändert ? Soweit ich weiss können Behörden immer nur den Router und den Anschluss zurück verfolgen aber niemals Das genaue Endgerät was zu diesem Zeitpunkt aktiv war?
bedeutet im Klartext Behörden bekommen Ip adresse sie fragen beim Provider an welcher anschlussinhaber bzw. welcher Router . Sollten sich aber mehrere Nutzer den Anschluss teilen ist es unmöglich ein Täter bzw. den Beschuldigten zu identifizieren stimmt des ? Oder liegen meine Recherchen daneben🤣
3 Antworten
Der Router registriert (loggt) in der Regel alle Zugriffe. Also auch welches Endgerät wann über den Router mit dem Internet verbunden ist. Das geschieht über die MAC-Adresse. Diese ist eindeutig jedem Endgerät zuordenbar. Je nach Einstellung wird auch geloggt welche Seiten besucht wurden.
Inwieweit der Provider auf diese Daten gegebenenfalls Zugriff hat, kann ich dir allerdings nicht sagen
Es ist ein sonderbarer Weise hier immer wieder auftauchendes Gerücht, dass Heimrouter detailliert Verläufe, Seitenbesuche usw. aufzeichnen. Das stimmt DEFINITIV NICHT!!! Da musst Du auch nicht verwirrt sein. Es gibt einige wenige, die das können, wenn man es einstellt, und bei Fritzboxen kann man einen speziellen Modus einstellen, wo die Boxen einem mitlaufenden Rechner die Verläufe mitschneiden lassen können. Aber die Router selbst speichern nur, welche Geräte im Netz sind bzw. waren, auch dann, wenn diese Geräte gar kein Internet machen.
Kommerzielle Router in Firmen etwa können das speichern, und noch einiges mehr.
Also ist es richtig wenn ich sage , wenn ich mit meinem Handy Egal ob IPv4 und ipv6 Mist baue , die Behörden wenn sie Schnell handeln (Bei meinen Anbieter nur 7 Tage Speicherung) die Ip Adresse erlangen diese dann beim Provider anfragen und dann die Daten des Anschlussinhabers rausfinden.
Dennoch können sie dann nicht unterscheiden wenn 5 Leute den gleichen Anschluss benutzen wer was gewesen sein könnte.
Man kann mit der öffentlichen IP alleine nicht nachvollziehen wo das hingenatet wird im Heimnetz, richtig!
Schuld ist in den meisten Ländern derjenige auf den der Vertrag läuft, ausser dieser kann z.B durch logs o.ä einen genaueren schuldigen identifizieren.
Das ist korrekt, wenn ich und meine Tochter über unseren Router "scheisse" mache wird die IP des Routers beim Provider geloggt.
Wer wie im Haus selber unterwegs ist, wird nicht "nach draußen" weitergegeben.
Also habe ich recht damit wenn ich sage , wenn die Behörden die Ip Adresse bekommen und die Daten des Anschlussinhabers bekommen. Haben sie zwar die Daten des Anschlussinhabers aber können Letzendlich nicht unterscheiden wenn 5 Bewohner den gleichen Anschluss nutzen wer detailliert es gewesen sein könnte?
Nein, nicht bei üblichen Heimroutern!