IP Adresse bei Straftat zurückverfolgen?

6 Antworten

Die Polizei kann die IP Adresse des Mailservers herausfinden der die Mail verschickt hat, das kannst du selbst auch machen. Solche Mails werden allerdings meistens über gehackte Server verbreitet oder über falsch konfigurierte Mailrelaisserver.

Den eigentlichen Absender in so einem Fall zu finden kann relativ schwer werden, weil gehackte Server meist den Mailversand nicht protokollieren und zudem die Server selten in Deutschland stehen. Damit man also wirklich rechtlich etwas gegen den Sender machen kann, muss die Polizei des Landes in welchem der Server steht den Betreiber um herausgabe der Daten ersuchen.

Meistens wird das aber nicht gemacht, sondern es wird nur der Betreiber benachrichtigt, dass sein Server Spam versendet, woraufhin der Server vom Netz genommen wird. Der eigentliche Täter sucht sich in diesem Fall wieder einen neuen Server.

Ebenso verhält es sich auch bei VPN Diensten. Ein Nordamerikanischer VPN Betreiber ist nicht gewillt seine Kundendaten an die deutsche Polizei heraus zu geben und er muss es auch nicht. Er muss die Daten der Amerikanischen Polizei geben wenn es von deren Seite aus rechtlich notwendig ist und das erschwert die Arbeit bei der Verwendung von VPN gewaltig.

Wenn der Täter Tor nutzt, dann ist es für die Deutsche Polizei aus, da können sie nichts mehr damit anfangen, da kann höchstens der BND noch was herausfinden und selbst der würde vermutlich auch auf andere Staaten angewiesen sein. Die Kosten belaufen sich in solchen Fällen in die Zig-Millionen.

Die Polizei kann und darf von sich aus keine Anschriften zu IP-Adressen von den Providern anfordern. Das darf nur die Staatsanwaltschaft, und dazu ist zumindest eine entsprechende Anzeige nötig - von der hast Du bisher gar nicht gesprochen.

Zudem: wie soll überhaupt jemand an die zuständigen IP-Adressen kommen? Dein Text ist etwas wirr so dass gar nicht klar hervorgeht was eigentlich der Grund für dein Problem ist? Handelt es sich um Bestellungen in einem Onlineportal auf deinen Namen? Wenn das so ist, müsste dieses Onlineportal erstmal die damit in Zusammenhang stehenden IP-Adressen rausrücken, und das machen sie auch nur auf Anforderung der Staatanwaltschaft die das wiederum nur bei einem entsprechenden Verfahren gegen den potentiellen Täter macht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt auch immer noch Proxy-Server, wenn da mehrere hintereinander sind, ist die Chance sehr gering an die eigentliche IP zu kommen, solche Server sind oft irgendwo in Afrika, oder anderen Ländern, da ist der Aufwand enorm.

Aber, wenn du nichts gekauft hast, würde ich es einfach drauf ankommen lassen. Sie müssen nachweisen, dass du etwas gekauft hast.

Wenn diese "Mahnbriefe" unberechtigt sind, kannst du sie doch einfach ignorieren.

Erst wenn du einen "Mahnbescheid" bekommst, musst du innerhalb von 2 Wochen widerrufen.


Lisa9016 
Beitragsersteller
 31.10.2019, 12:48

Das schon ja aber es wirkt sich negativ auf meine Schufa aus

1
Daraufhin bin ich zur Polizei

Wärst Du mal zur Postfiliale gegangen - dann hättest Du gewußt, wer Dir was schickt. Und darauf hättest Du entsprechend reagieren können.