Insolvenzrisiko beim Rückmietkauf?

1 Antwort

Auch beim Rückmietkauf kann der Verkäufer grundbuchlich abgesichert werden. Darauf sollte man sogar bestehen. Z. B mit einem Nießbrauch oder Wohnungsrecht. Solche Rechte sind in der Regel auch insolvenzfest. Dieses Konstrukt birgt trotzdem gewisse Risiken und ist nicht ohne Grund in der Praxis immer noch ein Exot.