Innerparteiliche Willensbildung

1 Antwort

Hallo iCansu, die Innerparteiliche Willensbildung ist die Entscheidungsfindung zu politischen Themen innerhalb einer Partei. Diese kann zum Beispiel durch Versammlungen, Abstimmungen, Befragungen, Umfragen und bei Personalentscheidungen auch durch Wahlen innerhalb der Partei erfolgen. Das bedeutet einfach, dass auch innerhalb der Parteien eine Demokratie herrschen muss. Dies ist sogar im Grundgesetz Art. 21 (1) festgelegt. Dort heißt es: " Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen."
Weitere Regelungen finden sich auch im Parteiengesetz (PartG). Dies legt fest, dass die Mitgliederversammlung das höchste Organ einer Parte ist (§9), das der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt wird (§10) und das alle Mitglieder das gleiche Stimmrecht haben. (§15).
Die Innerparteiliche Willensbildung verhindert also, dass einzelne Mitglieder einer Partei über die gesamte Politik dieser Partei entscheiden können. Sie verhindert also auch, dass der Vorsitzende der aktuell regierenden Partei zum Diktator werden kann. 


iCansu 
Beitragsersteller
 20.07.2015, 15:35

Dankeschön :) Nur brauche ich dies nicht mehr :) Trotzdem danke :)

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