Inkassounternehmen aufdringlich , muss ich sie reinlassen?

5 Antworten

Du musst niemanden in Deine Hütte lassen.

Aber wenn Du bereits einen Insolvenzantrag gestellt hast, so solltest Du die Adresse des Insolvenzberaters bzw. bei anerkannter Privatinsolvenz die Adresse des Insolvenzverwalters weitergeben. Die sind nämlich dafür da, um Dir die Gläubiger vom Hals zu halten und sie über ihr Büro in das Insolvenzverfahren einzubinden.

Nicht reinlassen und nichts unterschreiben. Auch keine Ratenzahlungsvereinbarung. In Deinem Fall (p Konto..) wäre das ein Schuss nach hinten.

Ist nur ein Inkasso Aussendienstler. Dem geht es wahrscheinlich finanziell nicht gut.

Ist es EOS ?

In Deine Wohnung lassen mußt Du noch nicht mal die Polizei, wenn sie weder einen richterlichen Beschluß dafür hat, noch eine andere Rechtsgrundlage dafür geltend machen kann.

Du kannst den Inkassodienst papierschriftlich anschreiben und auf diesem Weg versuchen, die Sache zu klären.

Alternativ dazu kannst Du den Besuch des Inkasso-Außendienstes auch ignorieren, da er rechtlich keine Bedeutung hat.

Auf Post vom Gericht bzw. auf Besuch vom Gerichtsvollzieher solltest Du reagieren.

Hinein musst du unangemeldet, überhaupt niemanden lassen. Selbst die Polizei müsste einen Durchsuchungsbeschluss vorweisen können.

natürlich nicht -- die darfst Du wie jede Privatperson behandeln.