Inkasso nur Hauptforderung zahlen?
Wenn ich z. B jetzt bei einer Rechnung von 110€ (Inkasso) nur die 30€ Hauptforderung bezahle was ist dann? Dann ist die Haupt Forderung ja gezahlt oder
7 Antworten
das sind übliche Gebührensätze
a. muss jemand (der damit seinen Lebensunterhalt verdient!) aufgrund des Kennzeichens deine Daten ermitteln
b. er muss den Fall bearbeiten (ausdrucken, Postgebühren)
c. den Zahlungseingang überwachen usw.
niemand arbeitet umsonst also zahle, bevor noch mächtige Mahngebühren dazukommen (die sind dann richtig derb)
Man muss genauer hinschauen, wie sich das zusammensetzt. Gab es Mahnbriefe (Briefpost), sind eventuell niedrige Mahngebühren und zudem Zinsen ebenfalls erlaubt.
Ganz generell gibt es aber in vielen Fällen bei großen Konzernen keine Pflicht, die Inkassogebühren zu bezahlen. Die Gründe dazu sind vielfältig.
- Müsste man wissen um welchen Forderung es geht
- Müsste man wissen welches Inkasso von dir Geld will
- Bräuchte man eine Exakte Kostenaufstellung die das Inkasso fordert
Erst dann kann man dir deine Frage besser beantworten.
Dann geht der Streit weiter um die restlichen entstandenen Kosten, die du natürlich auch begleichen musst. Ich würde sagen, du hast da nur unwesentlich gewonnen, wenn überhaupt von „gewonnen“ sprechen möchtest. Das ist jedenfalls keine sinnvolle Idee. Dann vereinbare mit dem Inkassounternehmen lieber eine Ratenzahlung, wenn die sich darauf einlassen.
T3Fahrer
Klar, Ratenzahlungen mit Inkassos und damit nochmal vollkommen widersinnig knapp 100€ zum Fenster rauswerfen. Aus kaufmännischer Sicht ist eine Ratenzahlung mit Inkassos das Unsinnigste, was man machen kann. Es ist billiger, eine Ratenzahlung beim GV abzuschließen.
Erledigt ist das damit leider nicht. Die Inkassounternehmen leben nämlich von den Gebühren die sie erheben. Die Hauptforderung müssen sie ja an den Gläubiger abtreten.
Das interessiert niemanden. Die Zeugen Jehovas wollen auch leben und dennoch muss ich sie nicht bezahlen, wenn sie vor meiner Tür stehen. Der Schuldner hat keinen Vertrag mit einem Inkasso. Er muss die Gebühren ganz grundsätzlich erst einmal nicht bezahlen.