Inkasso bei Guthaben im Kundenkonto gerechtfertigt?
Hallo liebe Community,
ich habe bei einem Anbieter XY eine Bestellung getätigt, wo ich die Rechnung verschwitzt habe, allerdings hab ich selbst dort ein Geschenkguthaben im Kundenkonto was höher ist als der Rechnungsbetrag. Theoretisch hätte XY den Betrag der Rechnung damit ausgleichen können, aber stattdessen kommt ein Inkassobrief. Ist das denn überhaupt korrekt, solange ein Kunde quasi im Guthaben ist?
5 Antworten
Ist das denn überhaupt korrekt, solange ein Kunde quasi im Guthaben ist?
Offensichtlich bist du nicht im Guthaben, da deine Zahlung gescheitert ist bzw. du gar nicht erst gezahlt hast. Davon ab, ist der Gläubiger nicht verpflichtet Guthaben einer anderen Zahlungsquelle verwenden zu dürfen.
Ob die Inkassoforderung allerdings berechtigt ist, dass kann man nur beantworten, wenn man auch die Forderung kennt was das Inkasso fordert.
Auch ein Gläubiger darf offene Posten nicht einfach mit einem anderen Guthaben verrechnen. Sonst würde der Schuldner ja vollends die Kontrolle über seine Verpflichtungen verlieren. Man kann allerdings als Debitor einen "Kontokorrent-Kredit" mit einem Kreditor vereinbaren, DANN wäre eine Verrechnung auf die jeweils älteste Forderung möglich.
Grundsätzlich schuldest Du dem Händler die Zahlung der Rechnung, so, daß ich das Inkasso grundsätzlich als gerechtfertigt ansehe.
Warum der Händler Dein Guthaben nicht verrechnet hat, mußt Du mit ihm klären.
So ein Guthaben darf nicht willkürlich mit der Rechnung verrechnet werden ;)
Ein "Geschenkguthaben" ist kein Guthaben auf dem Kundenkonto, darüber darf der Händler nicht frei verfügen.
Du hättest die Bestellung von vorneherein mit de Guthaben bezahlen können, aber wenn Du die Zahlungsart "Rechnung" wählst, muss die Rechnung auch bezahlt werden.
Bei der Bank zahle ich auch Überziehungszinsen, obwohl mein anderes Konto bei der selben Dank im Plus ist.
Bis ein Inkassodienstleister eingeschaltet wird, braucht es in der Regel auch mehr, als "eine Rechnung zu verschwitzen". Da muss man schon auch noch die eine oder andere Erinnerung übersehen haben...