Inflationsprämie nicht erhalten?
Hallo zusammen, kurz zu meiner Situation.
Alle im Betrieb haben eine Inflationsausgleichsprämie erhalten mit den Dezemberbezügen. Mir wurde dieser nicht ausgezahlt. Ich verlasse zum 31.12.2024 das Unternehmen. Eine Betriebsvereinbarung zu der Inflationsprämie existiert nicht.
Ist das rechtens? Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
LG
3 Antworten
Hier die Eckpunkte der IAP:
Inflationsausgleichsprämie bis zu 3.000 Euro steuerfrei | Bundesregierung
Beachte dabei den letzten Absatz:
Freiwillige Leistung: Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die beschlossene Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie sieht keine Regelung vor, dass die Prämie an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss.
Ergo. Nein muss er nicht! Zumindest steuerrechtlich nicht.
Arbeits-und zivilrechtlich sehe ich jedoch auch keine Verpflichtung allen das gleiche Gehalt zu zahlen. Im Gegenteil. Unterschiedliche Gehälter sind sogar rechtsüblich.
Hier erscheint es mir sogar wirtschaftlich logisch, dass er nur die bei Laune halten will, die ihm die Stange halten.
Ich bin kein Jurist, daher kann ich nicht garantieren, dass meine Einschätzung hier juristisch korrekt ist.
Aus moralischem Gesichtspunkt finde ich die Nichtauszahlung an dich, während alle anderen den Inflationsausgleich erhalten haben, nicht in Ordnung. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass du den Betrieb verlassen wirst. Da der Inflationsausgleich die Inflation ausgleichen soll und dies keine Leistung zur Honorierung von Loyalität und Treue zum Betrieb ist, gibt es für mich keinen sachlichen Grund, wieso bei dir der Ausgleich nicht gezahlt worden ist.
Aus rechtlicher Perspektive würde ich argumentieren, dass es nicht rechtens ist, dass dir die Prämie nicht gezahlt wurde. Denn auch, wenn es keine Betriebsvereinbarung oder keinen vertraglichen Anspruch auf die Prämie gibt, gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Der Betrieb darf nicht einen Arbeitnehmer anders als alle anderen behandeln, auch und insbesondere bei für ihn freiwilligen Leistungen.
Bei freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers gilt das Gleichbehandlungsprinzip. Bedeutet, der Arbeitgeber muss diese allen Mitarbeitenden zahlen, die die dafür aufgestellten Kriterien erfüllen.
ABER: diese Kriterien darf der Arbeitgeber selbst aufstellen. Und wenn dieser es zur Bedingung macht, dass die Prämie nur gezahlt wird, wenn die Mitarbeitenden in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, dann bist du mit der bereits ausgesprochenen Kündigung zum 31.12.24 da nicht Teil derer, die diese Prämie erhalten.
Du hättest also nur dann eventuell einen Anspruch darauf, wenn noch jemand anders, der im gleichen Bereich wie du tätig ist und ebenfalls zum Jahresende aufhört, die Prämie erhalten hat. Aber auch dann müsste man genauer schauen, ob die Kriterien, die der Arbeitgeber angesetzt hat, nicht vielleicht doch auf diese Person zutreffen, auf dich aber nicht.
Die müssen nirgendwo stehen. Du kannst deinen Arbeitgeber aber einfach fragen und schauen, was er antwortet.
Hi, danke für die Rückmeldung. Wo sollten diese Bedingungen stehen?