In Wohnung vom Vater anmelden, nach fast 1 Jahr?
Hallo ihr lieben mein Vater hat vor 1 Jahr für mich eine Wohnung für mich mit meiner Besten Freundin angemietet. Er steht im Mietvertrag und ich als Nebenmieter. Da wir aber bis vor kurzem noch ein Haus hatten wo ich gemeldet war und dort auch die Freizeit verbracht habe habe ich die Wohnung nur für die Unizeit genutzt nun möchte mein Vater in eine Wohnung ziehen ubd ich habe mich gefragt ob ich mich nach 1 Jahr in der Wohnung einfach anmelden kann bzw. Ummelden kann und ob mein Vater mir dann eine Wohnungsgeber Bescheinigung ausstellen muss oder ob ein Untermietvertrag dann ausreichend ist?
Lieben Dank schonmal
3 Antworten
"Nebenmieter" gibt es nicht. Entweder bist du Untermieter deines Vaters oder du bist gemeinsam mit deinem Vater einfach nur Mieter in einer Mieterpartei.
Zudem muss ein Kind keinen Untermietvertrag mit dem Vater abschließen, denn es darf kostenfrei beim Vater wohnen.
Wenn die besagte Wohnung aber als Zweitwohnsitz anzusehen ist, so ist dennoch eine Anmeldung erforderlich. Der Mieter wäre dann der Wohnungsgeber oder der Vermieter im Falle des Zuzuges eines Mieters der Mieterpartei.
Du stehst doch schon im Mietvertrag. Was willst du anmelden oder ummelden? Bei der Gemeinde? Dann gehst du zum Bürgerbüro und sagst "mein lebensmittelpunkt liegt jetzt in der Wohnung".
ob mein Vater mir dann eine Wohnungsgeber Bescheinigung ausstellen muss
er kann Dir problemlos diese Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.
https://www.roland-rechtsschutz.de/wohnungsgeberbestaetigung/
Dürfen Familienmitglieder eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Ja, Familienmitglieder dürfen auch eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen. Zieht zum Beispiel ein Kind zurück zu den Eltern, dürfen die Eltern die Bescheinigung ausfüllen. Voraussetzung ist aber, dass das Kind nicht als Mitmieter im Mietvertrag steht. Im Prinzip gilt also bei Familienmitgliedern das Gleiche wie bei Untermietern: Der Hauptmieter darf die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Voraussetzung ist aber, dass das Kind nicht als Mitmieter im Mietvertrag steht.
nur danach wird letztendlich beim EMA niemand fragen.
der vater oder der eigentliche vermieter (besitzer der wohnung)?
kann ein mieter einer wohnung einem untermieter diese bescheinigung ausstellen?