Hi,
ich habe vor ein Gewerbe im Bereich Webdesign anzumelden.
Nun ist das "Problem", dass ich schon vor 1-2 Monaten 2-3 Aufträge in dem
Bereich gemacht habe. Ist es okay, wenn ich nächstes Jahr(für dieses Jahr) in
der Steuerrechnung schreibe, dass ich zwar die Arbeit 1-2 Monate vor der
Gewerbeanmeldung gemacht habe, aber die Rechnungen dazu erst NACH
der Gewerbeanmeldung gemacht habe?
Ist das okay, oder würde das auch unter schwarzarbeiten zählen?
Oder ist es egal und wird nicht so stringent gesehen? Falls ja, darf
ich Arbeiten, welche ich vorher schon gemacht habe und schon Geld kassiert
habe(Vor Gewerbeanmeldung) auch eintragen in die Steuererklärung oder
würde ich damit schon selbst zugeben schwarz gearbeitet zu haben???
PS.: Mein Ziel ist/war es nicht schwarz gearbeitet zu haben... aber leider
ist ja Nichtwissenheit nicht vor Strafen geschützt.....