In Deutschland Hauptwohnsitz sein und in Russland wohnen?
Hallo,
mein Nachbar wohnt bereits seit 5 Jahren in Russland (Königsberg), das ist nicht sehr weit von der EU Grenze. Er ist bei bei Bekannten in der Wohnung "angemeldet", hat ein Auto mit deutschen KFZ-Kennzeichen. Er wohnt allerdings, wie beschrieben schon seit 5 Jahren dort. Er kommt nur nach Deutschland, um TÜV beim Auto zu machen, danach ist er direkt nach Russland zurück.
Ich habe da eine Frage, wie funktioniert das, jemand, der in Deutschland gemeldet ist als Hauptwohnsitz, der muss doch irgendwie Krankenversichert sein und Beiträge zahlen usw. Wie funktioniert das in seinem Fall? - Ich weiß, dass er seit 2008 Harz 4 bekommen hat, aktuell ist der 41 Jahre alt und einige vermuten, er ist jetzt in die Rente gegangen. Kann das auch sein?
2 Antworten
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Vorab, krankenversichert ist er übers Bürgergeld.
Aber. Mit Bürgergeld hast du eine Wohnsitzpflicht in Deutschland. Bei dem Verhalten riskiert er die Leistung.
Er hat auch Mitwirkungspflichten. Bürgergeld-Empfänger sind verpflichtet, aktiv an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitzuwirken, beispielsweise an Weiterbildungen, Bewerbungstrainings oder Vermittlungsgesprächen. Ein längerer Aufenthalt im Ausland würde diese Mitwirkungspflichten untergraben.
Wenn seine "Betreuer" da so lasch sind und nix kontrolliert wird. Klar kann man machen, wenn man sichs leisten kann. Aber recht vorstellen kann ich mirs nicht. Normalerweise macht da das Amt recht schnell Radau. Vielleicht hat er auch gar kein Bürgergeld.
Und ja Rente wär unter umständen möglich. Das wär aber weniger als das Existenzminimum
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Ja, das habe ich mich auch gefragt, wie das funktioniert. Der ist relativ fit und hat noch nie gearbeitet. Er tut aber immer so, als ob er krank ist, um einfach sich rauszureden. Sag mal, was ist mit Selbstständigkeit, wenn er meint beim Amt, er ist jetzt selbstständig und bekommt Hilfen? Als Selbstständigkeit meint er auch, er ist dort als Fahrer tätig in Russland, könnte da was dran sein?
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Wer Bürgergeld beziehen will, muss in Deutschland wohnen. Das ist dann wohl auch der Grund für seinen offiziellen Wohnsitz in Deutschland. Aber eigentlich ist das Betrug. Mit 41 kannst er höchstens eine Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfähigkeit beziehen. Sofern er nicht eine private Versicherung abgeschlossen hat, dürfte die mit 41 sehr niedrig und deutlich unter Bürgergeld liegen. Er muss dann aufstocken!
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Ja, er muss bei Bürgergeldbezug in Deutschland wohnen, wenn er ausreißt, wer weiß das schon und prüft das nach? - Selbst wenn er die Berufsunfähigkeitsrente mit 300 Euro bekommt, das reicht locker aus um in Russland zu wohnen, dort ist das viel geld. Er muss ja keine miete zahlen, er ist nur mit briefkastenadresse gemeldet.