In der Dusche zum Ausziehen gezwungen?
Hallo, nicht wundern, dass in nächster Zeit relativ viele Fragen kommen aber ich frage auch für meine Freundinnen da sie hier nicht angemeldet sind..... Also kommen wir zur Frage. Eine Freundin hat im Moment wieder Schwimmen in der Schule. An sich hat sie nichts dagegen. Sie kann gut schwimmen und hat auch eine gute Figur. Das Problem ist die Lehrerin, denn sie sagt dass sie sich nach dem Schwimmen duschen sollen was auch eigentlich ganz normal ist aber vor einer woche kam die Schwimmleherin in die Duschen und hat zu den Mädchen gesagt sie sollen sich ausziehen wenn sie duschen. Sie wollten das aber nicht. Lehrerin blieb stur. eins der Mädchen sagte, dass sie sich ausziehen würden, wenn die Lehrerin weggehen würde sie muss das ja nicht sehen. sie erwiederte damit, dass sie es ja nicht kontrollieren könne wenn sie weg geht. Dann hat die Lehrerin die Mädchen wirklich gezwungen das sie sich ausziehen sie haben das getan und haben sich dabei sehr geschämt. Die Lehrerin hat sogar bei einem Mädchen "nachgeholfen" indem sie ihren bikini ausgezogen hat. Seit dieser Aktion wollen die Mädchen nicht mehr schwimmen, da sie Angst haben sich wieder ausziehen zu müssen. Die Frage wäre also darf die Lehrerin das und was kann man dagegen tun wenn "nein" sagen nicht hilft? Vielen Dank schon im Vorraus
12 Antworten
Hallo KingPen,
nach dem Sport / Schwimmen ist es schon sinnvoller, nackt zu duschen, da der Körper ordentlich gereinigt werden sollte. Außerdem seht ihr Mädels doch untenrum alle gleich aus und seit unter euch. Wenn deinen Freundinnen es aber unangenehm ist nackt zu duschen, sollen sie halt ihre Badebekleidung anbehalten.
Natürlich darf die Lehrerin sie nicht dazu zwingen, dass deine Freundinnen ihre Badekleidung ausziehen und sie darf schon gar nicht jemanden von euch anfassen, um ihr die Badekleidung auszuziehen!
Ich würde euch empfehlen, den Vorfall euren Eltern zu melden. Die werden sich dann bestimmt an die Lehrerin oder die Schulleitung wenden.
Lg. Widde1985
rechtlich kann das die Lehrerin nicht fordern. Falls es in der Badeordnung allerdings vorgeschrieben ist, ohne Kleidung zu duschen, wäre es möglich.
In jedem Fall auch die Eltern informieren. Es ist jedem seine Sache, wann er sich vor wem auszieht, in einer öffentlichen Dusche. Zum einen ist es so, dass man sich eventuell schämt, zum anderen will auch nicht jeder andere nackt sehen. Und zum anderen an die Schulleitung oder/und den/die Vertrauenslehrer/in wenden.
Einfach die Lehrerin darauf hinweisen, dass sie sich strafbar macht nach § 176 STGB.
Wenn das nichts hilft, drohen mit dem Handy die Polizei zu rufen.
Die Lehrerin soll begründen, warum man nackt duschen soll.
Geht zu eueren Eltern oder zur Schulleitung, aber lasst euch das auf keinen Fall gefallen! Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre und sollte diese auch schützen. Sprecht mit euren Eltern darüber.