In den Urlaub während der Schulzeit?

3 Antworten

Sie würde kein Bußgeld bezahlen müssen, aber es wären unentschuldigte Fehlzeiten, die zumindest mit einer 6 bewertet werden können. Da sie keine Schulpflicht mehr hat, kann die Schule sie auch von der Schule werfen.

Bei 20 Stunden innerhalb von 30 Tagen auch ohne Konferenz.

20 Stunden sind bei einer Woche Urlaub normalerweise schnell überschritten.

Solange sie an der Schule angemeldet ist, gilt die Schulpflicht weiterhin und sie kann sich nicht selbst beurlauben wie sie Bock hat.

Schulpflicht filmt trotzdem, sie kann sich aber selber eine Entscheidung schreiben. Basierend auf der Länge des Urlaubs bräuchte sie einen Attest, den kann man sich aber eigentlich einfach besorgen.