in Behindertenwerkstatt abgeschoben?

1 Antwort

Abschiebung ist kein Begriff des Sozialrechts sondern des Aufenthaltsrechts. Für die Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte ist eine ärztliche Einschätzung der Erwerbsfähigkeit nötig. Wenn kein gesundheitliches Vermittlungshemmnis besteht erfolgt im Rahmen des Möglichen eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.