Im Vertrag als "X" eingestellt und als "X" bezahlt aber arbeite vollzeit als "Y"?

3 Antworten

Du wurdest für die Aufgabe x eingestellt, übst aber die Aufgabe y aus.

Wenn es einen Tarifvertrag gibt oder Regelungen welche Voraussetzungen für Aufgabe x und Aufgabe Y mitgebracht werden müssen um dann wie bezahlt zu werden - könntest du dort nachlesen.

Im Fall des Tarifvertrag - mit der Gewerkschaft reden, vielleicht gibt es einen Betriebsrat der solche Fragen beantwortet.

Ansonsten hast du Anspruch auf die Aufgabe laut Arbeitsvertrag.

Für den Rest - fehlen meines Erachtens viel zu viele Informationen.


lj555 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 20:51

Hallo. Also tatsächlich haben X und Y nichts miteinander zu tun. Sie haben mich zu Y geschickt da ich schon 3 Jahre Erfahrung im Thema Y hatte. Die Aufgaben die im Vertrag stehen führe ich jetzt absolut nicht aus da ich seit fast 2 Monate in eine komplett andere Abteilung bin.

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kabbes69  07.08.2024, 21:08
@lj555

Wenn du jetzt also über einen Entleiher in Y arbeiten würdest - wären dir die 19€ sicher, da dies alle MA in Y dies bekommen , von Führungskräften abgesehen.

Für deinen Bereich - keine Ahnung. In meinem Bereich würde ich das Thema Lohn nach sechs Monaten ansprechen - das ist der Zeitraum welchen der AG mich im Rahmen des Weisungsrecht ausleihen kann ohne mich offiziell zu versetzen.

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Wenn du im Vertrag als „X“ eingestellt und mit 16,10 € pro Stunde bezahlt wirst, aber tatsächlich die Aufgaben von „Y“ übernimmst, die 19 € pro Stunde verdienen, könnte dies gegen § 612a BGB verstoßen. Dieser Paragraf besagt, dass eine ungleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit unzulässig ist. Du hast Anspruch auf eine Anpassung deiner Vergütung entsprechend der tatsächlichen Arbeitsleistung. Es ist ratsam, dies mit deinem Arbeitgeber zu klären und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, falls keine Einigung erzielt wird. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

lj555 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 20:26

Danke dir. Was mir mein Chef meinte ist dass die dass die es so sehen dass ich 50% als X arbeite und 50% als Y was aber nicht stimmt da ich seit Tag 1 als Y eingesetzt wurde. Wenn ich 50/50 arbeiten wurde ist das immer noch nicht erlaubt?

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JuraStudium20  07.08.2024, 20:44
@lj555

Wenn du 50% der Zeit als „X“ und 50% als „Y“ arbeitest, muss dein Gehalt gemäß § 612a BGB für die tatsächlich geleistete Arbeit angepasst werden. Das bedeutet, dass du einen Durchschnittswert der beiden Stundenlöhne erhalten solltest. In diesem Fall wären das etwa 17,60 € pro Stunde (Durchschnitt von 16,10 € und 19 €). Eine klare vertragliche Regelung ist notwendig. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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Nein. Ist nicht erlaubt. Du darfst gegenüber einer vergleichbaren Gruppe nicht schlechter gestellt werden