Illegaler waffenbesitz?

3 Antworten

Mit 15 Jahren bist du glaube ich strafmündig und fällst unter das Jugendstrafrecht.

Vermutlich werden deine Eltern mit einbezogen und du wirst vielleicht Sozialstunden ableisten müssen oder sonst was.


Sie wird eingezogen- und du dürftest, da du bereits strafmündig bist- dafür eine Strafe bekommen- wie auch immer gestaltet.

Du wirst auf jeden Fall registriert und hast Aktenvermerke.