IHK Prüfungsanfechtung?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Thema:
Im Sommer 2023 habe ich meine Abschlussprüfung für den Beruf Elektroniker für BT geschrieben. Wir reden hier über die praktische Prüfung. Nach dem erschrecken Ergebnis, dass ich mit einem Punkt nicht bestanden hab, habe ich direkt Wiederspruch eingelegt.
Zusammen mit einem Anwalt haben wir fast 40 Punkte gefunden, welche mir theoretisch zustehen. Wir haben das Gefühl, dass der Prüfungsausschuss ein persönliches Problem mit mir hatte und dadurch nicht neutral Prüfte. Natürlich werden jetzt wieder viele sagen, dass ich einfach zu schlecht war, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht Vorstellen. Wir sind eine Ausbildungsgruppe von fast 35 Leuten gewesen, allen habe ich geholfen, Unterstützung, Lösungsansätze gehen u.v.m Ich hatte die Prüfung im Kopf und wusste was ich tu.
Jedenfalls soll das ganze jetzt vor das Verwaltungsgericht gehen. Hat jemand Erfahrung mit einer Prüfungsanfechtung? Vorallem nur für einen Punkt? Wer ist in der Beweispflicht? Gibt es hier vielleicht aktive oder ehemalige Prüfer, welche mir einmal ihre Meinung kundgeben können? Ich möchte einfach sichergehen, dass ich nicht die Kosten auf mich nehme und dann verliere.
Ich bedanke mich für jede Hilfe hier. Und bin natürlich über PN erreichbar!
vielen Dank!
2 Antworten
Du hast Widerspruch eingelegt und das wahrscheinlich auch gut begründet. Hast du denn bereits den Widerspruchsbescheid erhalten?
Dagegen könntest du vor dem Verwaltungsgericht klagen, wenn du mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden bist. Die Rechtsbelehrung sollte ja aber in der Regel darunter stehen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Als ich in Ausbildung war, war dies die erste private Versicherung, welche ich abgeschlossen habe.
In jedem Fall werden bei einer Klage hohe Kosten entstehen und das Verfahren kann jahrelang dauern. Bei den Gerichten ist totaler Stau – mit zwei Jahren in erster Instanz kannst du da rechnen.
Bei einem Verfahrensfehler ist die Beweislast bei dem Prüfling. Du musst den Sachverhalt darlegen und beweise. Auf der anderen Seite stehen die Bewertungsfehler, wie bei dir, die im Nachhinein überprüft werden können. Die Prüfungskommision müsste also erklären wie sich die Note zusammensetzt.
Auch wenn es vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz kein Anwaltszwang gibt. Du solltest dir einen Fachanwalt raussuchen, der die Klage gut begründen kann.
Ich habe damals auch Widerspruch gegen einen Prüfungsteil eingelegt und hatte Erfolg damit.
Wünsche dir alles Beste!
Ich weiß nicht, ob du erfolgreich wirst aber ich wünsche es dir. Leider helfen diese Bildungsheinis und Staatsdiener alle zusammen und es kann sich wie bereits hier ein Nutzer schrieb, um Jahre hinziehen. Da wäre es einfach besser die Prüfung zu wiederholen und auf Glück zu hoffen, diesmal andere Prüfer zu erwischen.
Ich musste auch schon viel unfaires Zeug in meiner Schul- und Studienzeit erleben. Sogar beim Autoführerschein gab es unfaire Situationen. Ich kenne einen guten Satz:
"Wer glaubt, dass es an Bildungsinstituten fair zu geht, der glaubt auch an den Weihnachtsmann."
Quelle: eBook - Der Bildungswahnsinn und Ich