Wieviele Fehlzeiten sind bei einer Ausbildung (IHK) erlaubt?
Hallo zusammen,
Ich mache gerade eine Ausbildung zur kauffrau für büromanagement und ich weiß dass man bis zur Zwischenprüfung (nach anderthalb Jahren Ausbildung) 70 Fehltage haben darf, diese Information habe ich im Internet bei der IHK gefunden. Nun ist meine Frage ob nach der Zwischenprüfung dieser "Countdown" sozusagen zurückgesetzt wird oder ob man bis zur Abschlussprüfung nach drei Jahren dann trotzdem nur 70 Fehltage haben darf?
Danke schonmal für die Antworten und Liebe Grüße
2 Antworten
Grundsätzlich ist es so, dass man in seiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (das sind ca. 12-15 Wochen) haben darf, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Aber das mit den 10% ist eine Faustregel - kein Gesetz. Dabei sind auch immer Ausnahmeregelungen möglich.
Es ist halt so, wenn jemand zu viel Zeit (aus welchen Gründen auch immer) gefehlt hat, dann ist automatisch anzunehmen, dass bestimmte Inhalte, die zum Bestehen der Prüfung notwendig sind, nicht (ausreichend) vermittelt werden konnten, weil die vorgeschriebene Zeit der Ausbildung nicht eingehalten ist. Es ist also keine Bestrafung oder ähnliches, wenn man nicht zur Prüfung zugelassen wird, sondern soll viel mehr sicherstellen, dass die Auszubildenden standardmäßig und gleichermaßen „ausgelernt“ haben. Du kannst auch von dir aus eine Verlängerung der Ausbildung beantragen (bis zum nächsten Prüfungstermin).
Alle Informationen zur Verlängerung der Ausbildungszeit bekommst du bei deiner IHK. Sie ist ohnehin in allen Prüfungsangelegenheiten die entscheidungstragende Instanz und dein Ansprechpartner.
Klär es zeitig ab.
Willst Du übernommen werden. Dann reiz das nicht aus.
Ich war leider knapp 6 Wochen lang krank mit Attest. Ich Reize es nicht aus, würde nur gerne wissen, ab welchem Punkt ich mich vor der IHK rechtfertigen muss, denen alles nachgeholte nachweisen muss usw. Da ich dann direkt auf sie zugehen würde und sie nicht erst bei mir nachfragen müssen.