Ihk-Beitrag pro GbR oder Gesellschafter?
Hallo, wir stehen kurz vor der Gründung einer GbR, bestehend aus drei Gesellschaftern. Gestern haben wir erfahren, dass jeder der drei Gesellschafter einzeln das Gewerbe anmelden muss, eben mit dem Hinweis, dass es eine GbR mit noch anderen ist. (Und dem Gesellschaftervertrag)
Nun würden wir gerne wissen, ob wir 3 x im Jahr den Mitgliedschaftsbeitrag der IHK (pro Gesellschafter) oder einmal im Jahr (pro GbR) zahlen müssen?
2 Antworten
Wer hat Euch diese Auskunft gegeben?
Herr Schmitt, Herr Meier und Her Müller gründen die "SChmitt, Meier, Müller GbR"
Das ist ein Gewerbebetrieb mit 1 Gewerbeanmeldung und 3 Gesellschaftern und natürlich auch nur einer IHK Mitgliedschaft.
Wieder ein Beweis für die mangelnde Qualität dieser Institution.
Die Auskunft der IHK stimmt. Jeder muss seinen Beitrag an die IHK leisten. Die wollen nur Geld, auch wenn sie nicht für die Firma tätig werden.
Da eine GbR ein Zusammenschluss von eigenständigen Gewerben / Firmen / Freiberuflern ist, ist jeder Gesellschafter mit seinen Firma Mitglied der entsprechenden Kammer.
äh, die GbR ist (steuertechnisch) eine eigene "Institution". somit wird der Beitrag auch nur für diese "Institution" fällig.
ich habe bisher noch keine GbR gehabt, wo die Gesellschafter den Beitrag bezahlt haben.
und komisch, ich hatte eine GbR im Mandat, da waren beide auf Lohnsteuerkarte beschäftigt und haben im Nebenerwerb die GbR gehabt.
lt. deiner Ausführung war es dann aber keine GbR ....
Die IHK hat uns gestern diese Auskunft gegeben, dass jeder einzeln das Gewerbe anmelden muss.