Ich wurde von meinem Lehrer angefasst?

critter  21.09.2021, 16:52

Als du 11/12/13 warst, war der Lehrer 60? Richtig?

Gymnastjumper 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 03:24

Nein jetzt ist er 60

und das ganze war vor etwa 6/7 Jahren. Also schätz ich, dass er damals so um die 53 war.

9 Antworten

Anzeigen. Mag sein, dass ihr damit sein Leben zerstört, aber mit den Konsequenzen muss er leben.

Denkt eher an die anderen Kinder. Was, wenn er sich mal richtig an ihnen vergeht und er damit Existenzen zerstört?

Aber ich will ihm nicht sein ganzes Leben kaputtmachen.

Das hat er selbst gemacht. Und billigend in kauf genommen, Kindern ihr leben zu zertören.

Aber ich will auch nicht, dass es noch anderen Kindern genauso ergeht wie uns und die dann auch nach ein paar Jahren in der gleichen Situation sind wie wir.

Vermutlich macht er weiter, wenn er bisher keine Konsequenzen spürte.

Was sollen wir also machen?
Sollen wir ihn anzeigen oder nicht?

Das ist eure Entscheidung. Ich empfehle, mal hier anzurufen:

https://beauftragter-missbrauch.de/hilfe/hilfetelefon/

Als uns das alles passiert ist, waren wir noch zu jung um wirklich zu verstehen, was da rad passiert.

aber ihr habt doch euer Abitur und seid erwachsen? Als Oberstufenschüler ist man im Kopf doch schon viel weiter und weiß was da passiert ist.

Tut was ihr für richtig haltet. Bemüht euch um Zeugen. Damit die "story" nicht nur auf euch beruht. LG

Wenn das wirklich so passiert ist, geht kein Schritt daran vorbei, den Mann anzuzeigen.

Warum? Weil dieser Lehrer somit eine potenzielle Gefahr für weitere Schüler:innen darstellt. Er hat seine Position und sein Verhältnis zu Schutzbefohlenen ausgenutzt und schwer verletzt.

Nicht du zerstörst sein Leben. Er zerstört sein Leben.

Wenn das also jetzt kein absolut geschmackloser Troll war, würde ich über eine Anzeige nachdenken.

Allerdings besteht die Gefahr, dass die Straftat, wenn sie begangen wurde, schon verjährt ist. Ich bin kein Anwalt.

Ggf. würde ich mir da gesetzlichen Beistand holen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Externe Lehrkraft an einer Grundschule

nochnefrage  28.09.2021, 08:34

Sie ist sicher nicht verjährt, weil sie minderjährig waren.

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Gymnastjumper 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 03:19

Also das sie Verjährt ist denk ich nicht, weil ich damals noch minderjährig bzw. unter 14 war und da sind die Verjährungsfristen anders soweit ich weiß.

danke für deine Antwort

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Zeigt ihn besser nicht an. Das könnte ziemlich unangenehm werden. Solltest du aber herausfinden, dass er das bei noch mehr machen, solltest du ihn anzeigen.