Ich wurde abgezogen?

2 Antworten

Du müsstest nachweisen, dass der Defekt schon bei der Übergabe vorlag. In Deinem Fall bei Gefahrenübergang auf Dich, also der Abgabe beim Paketdienst. Das ist praktisch unmöglich.

Ich würde es an deiner Stelle tatsächlich tun, aber nur, wenn du wirklich weisst, wer diese Person ist, wo sie wohnt, wie sie heißt ect. Und du brauchst einen Beweis dafür, dass es nicht erwähnt wurde, Kopie der Anzeige zum Beispiel, sonst hat das keinen Sinn, weil sonst es Aussage gegen Aussage wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung