Ich wohne in Sölden, Deutschland. An welche Behörde muss ich mich wenden um Ersterteilung für den Führerschein (Klasse B) zu bekommen?

2 Antworten

Eine Kostenübernahme für diesen Sonderbedarf ist nur dann möglich, wenn der Führerschein konkret der Beendigung der Arbeitslosigkeit dient. Dazu wende dich an dein Jobcenter. Zu dem hast du ja Verbindung.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, sitzt in Freiburg.

Achtung: Die Stadt Freiburg ist für dich nicht zuständig!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig