ich will so schnell von zuhause weg wie möglich und das mit 17 Jahren aber wie?

4 Antworten

Hallo AloneInTheDark6,

du kannst dich an das Jugendamt wenden, die haben auch einen 24 Stunden Notdienst. Bei deiner Familiensituation sollte es keine Probleme geben für Dich einen Platz in einer Einrichtung zu bekommen. Wenn du die Nummer nicht hast kannst du die Polizei (nicht den Notruf110) anrufen, die können dir die Nummer des Jugendamt-Notdienstes geben.

Viel Erfolg und bleibe stark.

Habakuk63

ja das ding ist meine Eltern haben ein großes problem meine Mutter hat Depression und mein Bruder genauso und mein Vater ein starkes Alkohol problem er kauft lieber ein Kasten Bier als ein Kasten Wasser... und das ist der Grund warum es jeden tag aufs neue bei uns daheim knallt ich will das alles nicht mehr ich muss mich nicht für alles verantwortlichen machen lassen müssen 

Solange du unter 18 bist ist das Jugendamt dafür zuständig oder gehe zur Caritas Jugend und Familienhilfe. Man wird deine Familie dann überprüfen und auch mit deinen Eltern reden und die beste Möglichkeit für dich suchen. Dies kann aber auch eine Familientherapie + Alkoholentzug deines Vaters sein. Das Kinder ausziehen besonders über 12 wird meistens vermieden, aber natürlich gibt es das in schweren Fällen trotzdem. 
Sobald du 18 bist, kannst du auch nicht so einfach ausziehen, denn du musst ja für dein Leben aufkommen und Hartz4 ist erst ab 25 Jahren erlaubt, aber auch da gibt es unter 25 eine Möglichkeit :
Du musst einen Bericht darüber schreiben warum du zu Hause raus willst und warum es dir nicht mehr möglich ist bei deinen Eltern zu wohnen. Dieser sollte sehr detailliert sein. Damit musst du zur örtlich zuständigen Jugendhilfe. Das kann das Jugendgericht sein aber auch das Jugendamt. Diese müssen dann fest stellen ob dein Auszug begründet ist, ist dies der Fall bekommst du von diesen ein Schreiben mit oder zugeschickt. Mit diesem Schreiben ist es dir dann erlaubt auszuziehen und Unterstützung durch Hartz4 zu beantragen, damit ziehst du natürlich in eine eigene Wohnung. Ohne dieses Schreiben bekommst du aber nichts. 
Mein Lebensgefährte konnte so bereits mit 20 aus dem Elternhaus ausziehen.  

Wende dich ans Jugendamt, aber es müssen schon gute Gründe sein. :)