Hallo,
zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte.
Folgendes Beispiel:
Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden.
Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.
Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.
Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann.
Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche
Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.
Übernahme eines Handwerkbetriebs
Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.
Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.
Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ?
Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen.
Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?
Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)
Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt?
Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?