Ich steh auf jüngere weiber!
hi ich bin 21 jahre und steh eher auf jüngere als so 15-18 jährige. geht das schon in richtung pädophil sein ?
12 Antworten
Das was du da beschreibst, klingt nach Neoterophilie (siehe Wikipedia)
Pädophil ist ein sexuelles Interesse von einem Erwachsenen ausgehend an Kindern. Mit 15-18 ist aber durchaus eine Weiblichkeit zu erkennen, eine "Fraulichkeit". Somit ist das kein Interesse an Kindern. Du brauchst dir also keine Gedanken zu machen.
Du musst aber darauf achten, dass deine Sexualpartnerin nicht unter 16 Jahre alt ist. So weit ich weiß, ist man mit 16 sexuell mündig (ausgenommen z.B. zur Prostitution) http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Nee, weil ich bin etwas über 40 und mag auch Mädchen so ab 19 bis 30, weil junges Gemüse ist nun mal Knackiger :-))
Das junge knackige Gemüse sieht sich aber lieber nach anderem jungen knackigen Gemüse um ;) (<- spricht aus Erfahrung)
Es gibt 40 -50 jährige Männer, die stehen auch auf 15 - 18 jährige Mädels!
Wo ist das Problem?
Nach dem Jugendstrafrecht gilt folgendes:
Gesetzlich verboten ist . . .
» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.
» Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.
» Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist unter 16.
Gesetzlich erlaubt ist . . .
» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.
also soll heißen lass die finger von unter 16 jährigen da hat GSG9Freak schon ganz recht. Alles darüber gilt gesetzlich zumindist nicht als moralisch verwerflich oder gar sträflich
zu deiner frage ob das in den bereich pädophil geht:
Als pädophil wird bezeichnet, wer ein aktives Sexuelles Verhältnis mit einer Person, die noch nicht die Pubertät erreicht hat, auslebt.
Ob hierbei das Interesse allein auch als Pädophil angesehen wird ist uneindeutig und daher nicht zu bestimmen. Die Tatsache, dass beim ausschließlichen Interesse jedoch die Person (für die jenes sexuelle Interesse besteht) keinerlei Schaden nimmt wäre ein starkes Argument gegen diese Tatsache.
(Ergänzung: Bei den meisten Mädchen beginnt die Pubertät zwischen 9 und 10 Jahren. Jungen sind erst etwa 2 Jahre später dran.)
Nach dieser "Beweisführung" (:D) würde ich abschließend sagen, deine interssen sind deine interessen ;)
Und solagne du dich an die Regeln hälts (sihe eunten) ist alles im Grünen Bereich.
Interesse: Immer ok und nie pädophil sexuelle Aktivität: (als 21 jähriger oder älter) unter 16 FINGER WEG sonst (mit eigenem Einverständnis) immer ok Pädophilie: dem gehst du beim Einhalten der "Regeln" für sexuelle Aktivität aus dem weg ;)
Hoffe ich konnte helfen
LG Kampfkeiler01
Hi,
ich hab aufgehört, weiterzulesen, nachdem ich die falschen Angaben gesehen habe. Falls du also irgendwo in der zweiten Texthälfte geschrieben hast, die obere Hälfte sei nur ein Scherz gewesen und nicht ernst zu nehmen, so nehme ich alles zurück. Falls nicht...
Deine Ausführungen sind teilweise falsch. Und nur so im Allgemeinen, wenn du dich schon auf Gesetze beziehst, so gib doch bitte auch an, welcher Paragraf in welchem Gesetzestext gemeint ist.
Nach dem Jugendstrafrecht gilt folgendes:
Das Jugendstrafrecht soll Jugendliche bestrafen, etwas milder als Erwachsene (§2 JGG),...willst du mit deinen Ausführungen zum Ausdruck bringen, dass der Jugendliche eine Straftat begangen hat? Z. B. Er 20 - Sie 13
*Gesetzlich verboten ist . . .
» Du bist unter 14 und dein Sexpartner ist 14 oder älter.*
Richtig. Da macht sich dein Sexualpartner strafbar wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern. (§176 Abs. 1 StGB)
» Du bist 14 oder 15 und dein Sexpartner ist 21 oder älter.
Falsch. Grundsätzlich ist das gesetzlich erlaubt. (§176 Abs. 1 StGB, wobei im Strafgesetzbuch üblicherweise nicht steht, was alles erlaubt ist, sondern nur, was unter Strafe steht.) Und in deinem 1-Zeiler-Sachverhalt sind keine Anhaltspunkte genannt, die eine Straftat vermuten lassen. (Voraussetzungen für §§174ff, 182 StGB sind nicht erfüllt.)
» Du bist 14 oder älter und dein Sexpartner ist unter 14.
Richtig. Da machst du dich strafbar. (§176 Abs. 1 StGB)
» Du bist 21 oder älter und dein Sexpartner ist unter 16.
Das ist nicht eindeutig, wird aber über die anderen drei Varianten oben hinreichend erläutert. Wenn dein Sexualpartner unter 16, aber über 14 ist, dann ist die Aussage falsch. (§§174ff StGB sind nicht erfüllt.)
*Gesetzlich erlaubt ist . . .
» Du bist 14 oder 15. Dein Sexpartner ist 14 oder älter aber unter 21.*
Das ist erlaubt, das stimmt. Aber wenn der Sexualpartner über 21 ist, wäre es grundsätzlich auch erlaubt. (§176 StGB wäre weiterhin nicht gegeben und §182 StGB grundsätzlich auch nicht.)
» Du bist 16 oder älter aber unter 21 und dein Sexpartner ist mindestens 14.
dto.
» Du bist 21 oder älter. Dein Sexpartner ist mindestens 16.
Auch das ist streng genommen nur grundsätzlich erlaubt. Es gibt aber auch hiervon Ausnahmen, z. B. Lehrer-Schüler, usw. (§§174ff StGB)
So...ich hab jetzt den Rest deines Kommentares auch mal gelesen.
Klar, niemand möchte hier jemanden als pädophil abstempeln, sollte man auch nicht, ohne eingehende Untersuchung. Aber so locker sollte man das auch nicht sehen. Man ist nicht erst dann psychisch gestört, wenn man damit jemand anderem Schaden zugefügt hat. Sehr wohl sind die Gedanken, das Interesse schon entscheidend. Es wäre fatal, abzuwarten, bis ein Pädophiler ein Kind missbraucht hat und ihn dann erst zu therapieren.
Dann noch was: Du hast recht, es ist nicht eindeutig festgelegt, was als pädophil zählt und was nicht. Teilweise wird z. B. auch das Interesse an pubertären Jungendlichen als pädophil eingestuft. Es geht aber immer um das sexuelle Interesse. Und dann muss derjenige aber auch wesentlich älter sein und ob man das mit 21 bei Interesse an 15-18jährigen schon ist, bleibt fraglich.
Hey, @MeetYouThere, Deine Antwort ist gut ! Schade, das es ein kommentar ist, sonst hätte der Fragesteller sie bestimmt mit einem Stern belohnt ! DH ^^
Lg, Gwenny
Ja, leider operieren hier manche mit (ur)-alten Gesetzestexten, die niemandem helfen. (was in der Kaiserzeit, in den 50er oder 70er Jahren galt ist irrelevant. Dann wäre homosexueller Verkehr auch strafbar :-)
Nein! Meine Stiefschwester ist 15 und hat einen 23-jährigen Freund mit dem sie sehr glücklich ist! Das Problem ist eben das du in einer Beziehung dann immer da sein musst denn in der Pubertät gehts drunter und drüber....
Hoffe das hilft dir weiter!
nein, das geht nicht in richtung pädophil.
aber sie sollte mit dem einverstanden sein, was ihr macht ;)
dass sie sich strafbar machen?