Ich soll Geld für einen Schulischen Kinobesuch nachzahlen, obwohl ich nicht mitgegangen bin?
Hallo zusammen,
am Freitag den 17.11 war ein Kinobesuch mit meiner Schulklasse (Stufe 11) geplant. Ich war jedoch die ganze Woche lang krank und bin deshalb auch nicht mit ins Kino gegangen. Jetzt benachrichtigt mich mein Lehrer und behauptet, da keine Entschuldigung in der Schule ankam, soll ich das Geld für den Kinobesuch, 10€, nachzahlen. Es gab jedoch keinen Zettel oder sonstiges, wo ich unterschrieben habe, bzw. ein Erziehungsberechtigter von mir, dass eingewilligt wird, ins Kino mitzugehen und 10€ dafür zu bezahlen. Wie sieht das ganze juristisch aus? Ich bin 17.
2 Antworten
Nix gibts und fertig.
Moin,
hä? Wieso solltest du für etwas bezahlen, was du nicht mitgemacht hast?
Okay, wenn deine Lehrkraft nach Absprache mit der Klasse (bzw. den Eltern der Schülerschaft) die Karten vorher besorgt (und das Geld ausgelegt) hat, dann könnte man vielleicht schon eher darüber reden, dass dann auch alle bezahlen müssen, wenn sie quasi ihre Chance des Widerspruchs nicht genutzt haben und jetzt die Vorkasse bereits ausgelegt worden ist.
Aber das scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein?! Das wäre auch höchstens bei einer Klassenreise (oder einem Ausflug der ganzen Schule) üblich.
Ein Kinobesuch ist doch eher so organisiert, dass man an dem Tag, an dem man ins Kino geht, direkt vor Ort bezahlt. Schon, weil es ja in dieser Jahreszeit immer möglich ist, dass jemand krank wird.
Und wenn du noch dazu die ganze Woche krank warst, wird die Forderung deiner Lehrkraft noch unverständlicher?!
Du warst krank. Du warst nicht dabei. Du hast den Film nicht gesehen. Du musst nicht dafür zahlen... So einfach ist das.
LG von der Waterkant
Also soll ich kein Geld abgeben an meinen Lehrer?