Ich möchte nicht Fotografiert werden, zählt das auch bei Blitzerfotos?

11 Antworten

Oder man bemüht sich, außer dem Artikel 13 auch die restlichen Artikel der DSGVO zu lesen.

Man käme dabei wohl zur Erkenntnis, dass gemäß Artikel 2, Abs.2 (d) durchaus Ausnahmen zur Regelung bestehen.

Im konkreten Fall zur Frage:

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...]
durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Solange du die Strafe auch bezahlt hast. Da das Bild ein Beweismittel ist, sehe ich da wenig Chancen, nur gegen die Veröffentlichung kannst du vorgehen, aber das wird ja nicht veröffentlicht.

Hallo

  • "Blitzerfotos" werden nicht veröffentlicht ausser nachdem ein Richter das für zulässig hält zb für Fahndungen.
  • je nach Landkreis kommt eine Polizeistreife zur Zeugenaussage/Identifizierung, besonders oft macht man das wenn der "Kunde" bei der Arbeit ist weil da trifft man den recht sicher zu regulären Zeiten an. Oft mit einem Polizeibus als Abhörsicherer "Gesprächsraum". Bei grossen Firmen mit Pforte und WSD gibt es meist Interviewräume da kommt die Streife mit PKW

LOL wenn man sich damit vor Bußgeldbescheiden drücken kann, wäre das ja zu einfach.

So funktioniert das allerdings nicht, denn hier erfolgt eine Interessenabwägung, denn neben deinem Persönlichkeitsrecht haben die Ordnungsbehörden ebenfalls ein berechtigtes Interesse an einer Beweissicherung, dieses wird wohl in so einem Fall regelmäßig überwiegen. Sonst könntest du ja auch eine Bank überfallen, der Bank untersagen dich zu filmen, und die Polizei hätte dann keine Beweise - oder andere Fälle, bei denen zu Beweissicherungszwecken Fotos und Videos angefertigt werden.

Zum einen gibst du damit ja zu, dass du selbst am Steuer gesessen hast (sonst könntest du ja nicht für Dritte dem Fotografieren widersprechen). Zum anderen kann man dir dann auferlegen ein Fahrtenbuch zu führen, in dem du jede Fahrt dokumentieren darfst. Dieses darf die Polizei auch jederzeit kontrollieren. Die Nachtruhe für Behördenmaßnahmen endet übrigens, so hat es mal einer der Anwälte auf YouTube erklärt, um 4 Uhr morgens. Wenn's also morgens um viertel nach vier an der Türe schellt, die Polizei vor der Türe steht, die dein Fahrtenbuch einsehen will, wirst du dagegen nichts machen können.

Ob deine Stellungnahme zu diesem Fall also so wirklich schlau war, weißt du sicher besser als wir.

Woher ich das weiß:Hobby

😂😂 Der ist gut.

Aber nein, der Datenschutz fällt bei Blitzern komplett weg. Der existiert in dem Zusammenhang nicht.

Verkehrsregeln, was Geschwindigkeitsbegrenzungen mit einschließt, sind eben für jeden verpflichtend. Hält man sich nicht daran, gibt man quasi alle Ansprüche auf irgendwelche Rechte und Meinungen ab, und muss die vorgesehene Strafe akzeptieren. Da hat man nun mal kein Mitspracherecht. Ausgenommen, es handelt sich wirklich um einen Fehler, der 100% nachgewiesen werden kann.


Keineahnung457  26.08.2024, 12:17

Naja, Rechte hat man dann immernoch. Man darf ja nicht getöten werden oder so.

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