Ich möchte mir Replica's von Adidas Yeezy's kaufen. Die Seite ist dhgate. Ist das legal, bekomme ich irgendwie Probleme mit Zoll oder anderen Sachen, Strafen?

6 Antworten

"Replikas" von Markenbekleidung gibt es nicht. Es handelt sich dann um Nachahmungen und die liebt der Zoll sehr, weil der Plunder eingesammelt/beschlagnahmt  und verbrannt wird. Ein Feuerchen bei der kalten Witterung ist immer willkommen.

Das kommt drauf an. Wenn du Glück hast, kommen die Yeezys ohne kontrolliert zu werden durch den Zoll. Jedoch kann es passieren, dass das Paket geöffnet wird und musst du sie persönlich beim Zoll "abholen". Abholen heißt soviel wie der Zerstörung der Schuhe zuzustimmen, wovon du dann nichts hast, da dein Geld vielleicht weg ist. Lass das lieber, neue Releases sollen bald kommen, oder spare (das wird zwar dauern), um dir welche bei Flightclub oder ruf.la zu kaufen.

Der Bundesfinanzdirektion Südost - Abteilung gewerblicher Rechtschutz- liegt ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme durch den hier betroffenen Rechteinhaber, adidas AG vor.

Damit ist der Versendungskauf aus dem EU Ausland nach dem in Deutschland geltenden Markengesetz illega und der Zoll verpflichtet Fälschungen der Marke adidas zu beschlagnahmen und den Rechteinhaber zu unterrichten. Kannst Du im Markengesetz nachlesen.

http://dejure.org/gesetze/MarkenG/150.html

Was Bestellern von Seiten des Zoll/den Rechteinhabern bei einer Beschlagnahme gefälschter Ware droht, darüber informieren Abmahnwarner im Netz (Googlesuchbegriff "Abmahnung adidas Spitz-Legal).

Womit Du noch rechnen kannst, wenn Du Deals mit kriminellen Markenpiraten machst, darüber informieren regelmäßig Polizei und Medien

http://t3n.de/news/betrugsmasche-fake-shop-647590/

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF

"Replica" ist nur ein schöneres Wort für "Fake" - und damit dürfte Dir klar sein was passiert, wenn der Zoll sich die Klamotten ansieht.

Markenrechtsverletzungen (Plagiate / "Fakes") werden vom Zoll eingezogen und vernichtet.

Zusätzlich wird der Markenrechtsinhaber informiert.

Vom Anwalt des Rechteinhabers erhält der Einführer eine Unterlassungserklärung. Die Kosten für den Anwalt trägt ebenfalls der Einführer, meist ein paar hundert EUR.