Ich möchte eine Dominikanerin in die Schweiz einladen, was brauche ich?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst dir das rechtlich so vorstellen, dass du nur mit der Einladung und evtl. Kostenübernahme für sie bürgst. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

So eine Unterschrift muss man sich gut überlegen da der Schweizer Staat sämtliche Kosten die unplanmäsig anfallen dann bei dir zurückholen wird. Du bürgst gegenüber der Schweiz. Wichtig, Krankenversaicherung abschliessen, kostet recht wenig.

Am eigentliche Verwaltungsvorgang der Visa-Beantragung -Genehmigung bist du gar nicht beteiligt. das ist rein eine Sache zwischen der Ausländerin und dem Schweizer Staat. Entscheiden tut das die Schweizer Botschaft dort, die holen aber eine Stellungnahme bei deinem Migrationsamt ein.

Das entscheidende bei einer Visumerteilung ist immer, dass keine Zweifel an einer Rückkehr ins Heimatland bestehen. Sei dir bewusst, die Leute auf der Botschaft am Schalter sind keine Schweizer sondern Einheimische die ihre Landsleute sehr gut beurteilen können.

Denen geht es um möglichst grosse Verwurzelung im Heimatland. Kriterien dazu sind Grundbesitz, Arbeit - welche? Ist die Dauer der Visumbeantragung damit vereinbar.Familie, Kinder und solche Dinge. Eine wichtige Rolle spielt auch das Alter. Umso höher umso eher gibt's das Visum.

Generell gilt, umso kürzer die beantragte Visadauer umso grösser die Erfolgsaussicht.

Erst wenn die einen negativen schriftlichen Bescheid ausstellen, immer darauf bestehen bei Ablehnung kann man Einspruch einlegen,  Remonstration nennt sich das in dem Fall im Beamtendeutsch/schweizerisch.

Erst dann wird sich ein Schweizer Beamter auf der Botschaft mit dem Fall befassen.

Viel Erfolg! Und wie gesagt, die obengenannten Kriterien sind entscheidend für  das Gelingen.


Augsburgblick  27.10.2016, 09:21

Gerade noch vergessen, was du selbst brauchst ist ein Einkommensnachweis gegnüber dem Migrationsamt. Geh dort hin mit deinem letzten Steuerbescheid und letztem Gehaltszettel. Das wollen die sehen.

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Holbizmetrics 
Beitragsersteller
 28.10.2016, 10:45
@Augsburgblick

Ich habe Deine Antworten immer mit einem >> gekennzeichnet und meine Antworten dazwischen eingefügt. :-)

>>Du musst dir das rechtlich so vorstellen, dass du nur mit der Einladung und evtl.
>>Kostenübernahme für sie bürgst.
>>Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Was noch wichtig ist zu wissen:

Sie und ich wollen uns für 2 oder 3 Wochen sehen, 3 Wochen maximal.
Dann fliegt sie sowieso wieder zurück.

Das "NUR" bedeutet also in dem Fall "NUR" für das. Nicht für den Rest, ist das so zu verstehen?

>>So eine Unterschrift muss man sich gut überlegen da der Schweizer Staat sämtliche Kosten,
>>die unplanmäsig anfallen,
>>dann bei dir zurückholen wird.
>>Du bürgst gegenüber der Schweiz.

Kosten die unplanmäsig anfallen, was könnte das sein? Ich kann mir jetzt nur solche Dinge denken,
wie wenn sie krank wird, bzw. ihr Aufenthalt auf irgendeine Art den Staat was kostet?

>>Wichtig, Krankenversaicherung abschliessen; kostet recht wenig.

D.h. sie braucht also für den Zeitraum wo sie hier ist eine Krankenversaicherung.
So verstehe ich Dich zumindest.

>>Am eigentliche Verwaltungsvorgang der Visa-Beantragung -Genehmigung bist du gar nicht beteiligt.
>>das ist rein eine Sache zwischen der Ausländerin und dem Schweizer Staat.

das heisst dann in diesem Fall geht sie in die Schweizer Botschaft nach Santo Domingo und macht dort alles,
was sie eben tun muss, um die Dokumente dafür zu bekommen. Zumindest verstehe ich das so.

>>Entscheiden tut das die Schweizer Botschaft dort, die holen aber eine Stellungnahme bei deinem Migrationsamt ein.
>>Das entscheidende bei einer Visumerteilung ist immer, dass keine Zweifel an einer Rückkehr ins Heimatland bestehen.

Sie studiert moderne Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Deutsch) an der UTESA und ausserdem hat sie ja Familie dort.
Aber auf jeden Fall studiert sie weiter.
Aber ich denke mal, dass sie dort Familie hat ist keine ausreichende Begründung.

>>Sei dir bewusst, die Leute auf der Botschaft am Schalter sind keine Schweizer,
>> sondern Einheimische die ihre Landsleute sehr gut beurteilen können.

Diese Erfahrung habe ich schon gemacht und war von vorneherein klar. Ausserdem war ja auch schon
alles hier in der Botschaft auf Spanisch angeschrieben. Habe dann auf Spanisch gefragt an wen ich mich wenden
muss, und haben gesagt es gibt 2 Möglichkeiten:

Sie muss auf die schweizer Botschaft in Santo Domingo und ich kann bzw. muss zum Migrationsamt.

>>Denen geht es um möglichst grosse Verwurzelung im Heimatland.
>>Kriterien dazu sind Grundbesitz, Arbeit - welche? Ist die Dauer der Visumbeantragung damit vereinbar.

Sie studiert, deswegen arbeitet sie gerade nicht.
Grundbesitz, keine Ahnung.

>>Familie, Kinder und solche Dinge.
>>Eine wichtige Rolle spielt auch das Alter.
>>Umso höher umso eher gibt's das Visum.

Kinder hat sie keine und möchte auch keine, sie ist 26.
Kenne ja ihre Familie ebenfalls.

>>Generell gilt, umso kürzer die beantragte Visadauer umso grösser die Erfolgsaussicht.

Das soll eben wie oben beschrieben zwischen 2 und 3 Wochen sein.

>>Erst wenn die einen negativen schriftlichen Bescheid ausstellen,
>>immer darauf bestehen bei Ablehnung kann man Einspruch einlegen,
>>Remonstration nennt sich das in dem Fall im Beamtendeutsch/schweizerisch.
>>Erst dann wird sich ein Schweizer Beamter auf der Botschaft mit dem Fall befassen.
>>Viel Erfolg! Und wie gesagt, die obengenannten Kriterien sind entscheidend für das Gelingen.

Ich verstehe das mit dem Einspruch:
"Eine Remonstration (von lateinisch remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt ..."
Was ich bei diesem Absatz von Dir nicht verstehe:

>>immer darauf bestehen bei Ablehnung kann man Einspruch einlegen,

Auf was bestehen? Einen schriftlichen Bescheid oder worauf soll ich immer bestehen, das verstehe ich nicht ganz.

>>Gerade noch vergessen, was du selbst brauchst ist ein Einkommensnachweis gegnüber dem Migrationsamt.
>>Geh dort hin mit deinem letzten Steuerbescheid und letztem Gehaltszettel.
>>Das wollen die sehen.

Die kann ich ja dann einreichen.
Danke Dir. :-)

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Augsburgblick  29.10.2016, 11:07
@Holbizmetrics

Grüss dich.

Das hört sich doch sehr schlüssig und erfolgversprechend an.

Dazu auch die Frage, ist sie finanziell überhaupt auf deine Bürgschaft angewiesen? Es geht dabei nur um den Nachweis der Reisefinanzierung. Ich könnte mir bei dem Lebenslauf auch vorstellen, dass es ohne geht.

Auslandskrankenversicherung für sie solltet ihr in jedem Fall abschliessen. Dabei gibt es leider auch unseriöse Anbieter deren Geschäftsmodell darin besteht den Ausländer so lange hinzuhalten bis der ausreisen muss und einfach die Krankenkosten nicht zu zahlen . Die haben meist drei Buchstaben als Namen. Von denen die Finger weg. In Deutschland ist der ADAC da sehr empfehlenswert, ich meine, bin mir nicht sicher, dass die das auch für die Schweiz anbieten.

Zusätzliche Kosten bedeutet meist wenn die Person untertaucht oder halt was anstellt. Auch Haftpflichtschäden können problematisch sein. Mit der Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung übernimmst du die Haftung gegenüber dem Schweizer Staat. Man soll ja nicht das schlimmste denken aber wenn ich dir antworte gehört es eben auch dazu auf die möglichen Folgen hinzuweisen.

Das was du danach schreibst klingt alles richtig gut von Entscheiderseite her. Wenn sie auf der Botschaft das gut im Gespräch und mit Belegen nachweisen kann sehe ich sehr gute Erfolgsaussichten.

Ich meinte im ersten Beitrag, dass bei einer Ablehnung auf einem schriftlichen Bescheid bestanden werden soll. Es kommt recht häufig vor, dass Angestellte wenn man einen Antrag stellen will gleich abwinken. Das wird sowieso nix, und den Antragsteller einfach wieder wegschicken Dann hat man natürlich nichts in der Hand und kann auch keinen Einspruch einlegen. Also nicht von vorneherein abwimmeln lassen, sehe da in dem Fall aber auch keine diesbezüglichen Probleme.

Insgesamt klingt alles bei euch sehr rund und ich denke, dass das keine alluzun grossen Probleme geben wird.

 

 

 

 

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Sei Dir bewußt, daß Frauen, die auf diese Art vermittelt werden, in erster Linie Beute machen wollen. Sie legen es darauf an, schwanger zu werden und schnell geheiratet zu werden. Dann bringt man sie kaum noch los. Und dann stellen sie ihre Forderungen und wollen möglichst viel Geld in die Heimat schicken.


Holbizmetrics 
Beitragsersteller
 28.10.2016, 10:28

Ich habe sie und ihre Familie privat kennengelernt und Geld hat sie auch keins angenommen sondern alles selbst bezahlt. Auch für mich mit.

Danke für die Warnung. Das ehrt Dich. 
Die Gefahr besteht nicht.

Es geht nur um das Visum. 
So gesehen ist diese Antwort für mich nicht hilfreich.

Trotzdem Danke, denn ich verstehe ja, was Du mir mitteilen möchtest. :-)

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