Ich mache bald mein Führerschein und muss ein erste hilfe Kurs machen, bin aber in der freiwilligen Feuerwehr trotzdem den erste hilfe Kurs machen?

15 Antworten

Ich habe damals, vor vielen vielen Monden, im rahmen der ausbildung in der Jugendfeuerwehr den grossen erstehilfekurs (20 Stunden) gemacht. Der galt dann auch gleich für den führerschein.

Wird bei uns jedes jahr angeboten, und ist für die teilnehmer natürlich kostenlos.

Hast Du den Schein denn dort gemacht oder bekommst von der freiwilligen Feuerwehr bestätigt, dass Du die Erste Hilfe Maßnahmen kennst?

Du musst den Schein vorweisen können, wenn Du den Führerschein beantragst.

Sonst frag doch einfach deine Kollegen der freiwilligen Feuerwehr, ob es da eine Möglichkeit gibt, den Schein zu erhalten.

Nur in der freiwilligen Feuerwehr zu sein ersetzt nicht den erforderlichen EHK, Du benötigst die entsprechende Bescheinigung über die Teilnahme eines solchen Kurses.

Es gibt aber Ausbildungen welche den Kurs ersetzen, da gleich oder höherwertig, was genau darunter fällt findest Du in der FeV §19 Abs.3:

3) Des Nachweises über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 bedarf insbesondere nicht, wer 

  1. ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder den Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  2. ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutischkaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold

vorlegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

Lass dir von der Feuerwehr eine Erstehilfekursbescheinigung geben, vlt reicht das.

Sofern du von deinem Erste-Hilfe Training bei der FF eine anerkannte Bescheinigung hast, brauchst du den Kurs nicht zu wiederholen. Andernfalls musst du, wie es auch bei mir der Fall war, beim Erste Hilfe-Kurs antanzen.

Frag diesbezüglich am Besten mal bei deinem Kommandanten oder Wehrleiter nach.