Ich habe mich in eine Frau verliebt, die das Down-Syndrom hat. Was soll ich machen?

9 Antworten

Der Einzige, der hier beurteilen kann, welche Bedeutung diese Frau für Dich hat und wie realistisch eine Beziehung dieser Art für Dich in Deinem Umfeld ist, bist Du!

Also macht es letztendlich keinen Sinn, wenn irgendjemand von uns Antworten und Kommentare dazu abliefert, ohne die genauen Gegebenheiten zu kennen.

Zu der Einsicht bin ich durchaus gekommen, auch, weil Liebe immer stärker ist, als alle Hinterfragungen, die von außen erfolgen. Und das hat nun überhaupt nichts zu tun mit Down-Syndrom oder anderen Beeinträchtigungen!

Ich kann mich sehr gut erinnern, dass meine Familie mit meinem Freund und späteren Ehemann überhaupt nicht einverstanden war - und er hatte keinerlei Beeinträchtigungen ! Meine Familie akzeptierte ihn lediglich als Typ nicht.

Ich habe mich darüber hinweggesetzt, mich damit auch gegen meine Familie und meine Freunde gewandt.

Das Funktionieren einer Partnerschaft oder späteren Ehe hängt nicht immer von Äußerlichkeiten ab, das hängt unter anderem von den Persönlichkeiten der Partner ab und wie damit umgegangen wird.

Unter den Gesichtspunkten gestehe Deine Gefühle und harre der Dinge, wie diese Frau reagiert. Oder bist Du Dir bereits sicher, dass sie Dich genauso liebt wie Du sie?

Hey zuckermannh, natürlich solltest du ihr deine Gefühle gestehen, aber tu es indirekt (wie z.B. ich hab dich sehr, sehr gern oder ich hab dich ganz doll lieb) dann wird sie sich bestimmt freuen :)

Du nennst es verliebt sein und fragst uns Was Du machen sollst? Warum fragst Du sie nicht selbst? Oder verstehst Du unter verliebt sein einander nicht vertrauen, einander aus irgendwelchen Gründen diskriminieren?


wagemut  05.05.2013, 19:03

@dawala: Warum kannst Du eigentlich nicht akzeptieren, wenn jemand, der beruflich mit dem Down-Syndrom und seinen Nebenerscheinungen zu tun hat, davon berichtet, was auch gegeben sein kann?

Beeinträchtigungen, die eine Person hat - und lassen wir mal dahingestellt, um welche es sich genau handelt - erfordern eine enorme Stärke und Persönlichkeit des Partners.

Ist das gegeben - und das setzen wir einfach mal voraus in dem Fall - so spricht sicher nichts gegen eine Verbindung. Es ist nur wichtig, dass über dieses Thema enbeso nachgedacht wird wie über die mögliche Frage, ob die Liebe auf beiden Seiten gegeben gleichermaßen vorhanden ist..

Im übrigen möchte ich mich von geglicher Untgerstellung rechten Gedankengutes distanzieren, das Du hier unterstellst.

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wagemut  05.05.2013, 19:09
@wagemut

@dawala: Du sagst selbst Natur interessiert sich nicht für Schablonen, aber Du selbst benützt Schablonen als Argumentationshilfe!

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dawala  05.05.2013, 20:28
@wagemut

Kann, wagemut, ist nicht ist. Wir kennen weder den Fragesteller, seine Präferenzen noch die Person wegen der gefragt wird.

Ich kann dann genauso gut davor warnen in Baden-Württemberg mit einer Person die nicht mehr Jungfrau ist ungeschützten Sex zu haben denn hier ist die Gefahr sich mit AIDS anzustecken sehr hoch. Nun magst Du dagegen halten Dies sei kein Vergleich. Aber zeige mir doch bitte eine einzige nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Statistik die entweder Dir oder mir Recht gibt. Du wirst keine finden. Down-Syndrom wird diagnostiziert, dann werden die Menschen in eine Schablone gesteckt und gut. Wenn sie viel Glück haben haben sie Eltern die für sie von klein auf gegen diese Schablone ankämpfen. Wird dagegen angekämpft erleben wir Schauspieler, Doktoranden und so fort die eben auch noch diese Erkrankung haben. Sie sind fähig ganz normale Beziehungen zu leben, wie sich ihre Kinder mal entwickeln werden werden wir abzuwarten haben denn dass es überhaupt möglich ist die Schablone zu bekämpfen ist noch gar nicht so lange dass dazu überhaupt eine auch nur annähernd neutrale Aussage getroffen werden kann. Da kannst Du Dich auf den Kopf stellen, da kannst Du mit Titeln und Zeug und Sachen kommen. An den Tatsachen ändert das Null. Down wurde und wird offenbar und durchaus nachweisbar bis heute in eine Schablone gesteckt, Schablone kann keine Neutralität oder auch nur Objektivität gewährleisten.

Natürlich kann Down auch anstrengend sein. Von der Sorte kenne ich manche angeblich gesunden Menschen.

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dawala  05.05.2013, 21:03
@dawala

Navigationspfad:Startseite > Der Bundestag > Aufgaben > Rechtliche Grundlagen > Grundgesetz > Die Grundrechte I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Gerade bei Down ist dieser Artikel unseres Grundgesetzes eine zu beachtende Grundregel auch für Fachmenschen. Sind sie noch mit Sonderrechten ausgestattet sollten sie wirklich damit aufhören ein Verhalten an den Tag zu legen welches noch nicht mal aufgearbeitet ist außer in einem einzigen Buch bis heute.

Ich weiß, dass es an dieser Behinderung Erkrankte gibt die nicht für die Inklusion befähigt sind. Deren Eltern bzw. Angehörigen, Betreuer kämpfen in der anderen Richtung um eine persönliche Beurteilung. Beide Seiten haben unnötige Kraft aufzuwenden.

Dies sollte heute wirklich Geschichte sein:

http://www.lsg.musin.de/geschichte/Material/Quellen/euthanasie.html

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wagemut  06.05.2013, 22:12
@dawala

@dawala: Ich will mich absolut nicht über den Vergleich mokieren, wobei ich durchaus sagen muß, dass er "originell" ist.

Da Du Dich nun in SachenDown so echauffierst, würde ich gerne mal wissen, welchen exakten Hintergrund Du diesbezüglich hast, außer, dass Du in der mobilen Krankenpflege tätig bist? Bist Du evtl. persönlich betroffen aufgrund eines Falles in der Familie?

Ich kann Dir nur sagen, dass Dein Schablonen-Denken, wie Du es bezüglich der Verhaltensweisen in der Gesellschaft bringst, schon lange nicht mehr stimmt.

Es war Prof. Hellbrügge vom Kinderzentrum München, der sich als Erster intensivst mit Down-Kindern und ihren Fähigkeiten beschäftigt hat. Ich habe nie diese Fähigkeiten auch nur ansatzweise in Zweifel gezogen!!!! Ich persönlich arbeite sehr gerne mit Down-Kindern und nütze auch ihre Fähigkeiten!!!!!

Hellbrügge und sein Team sorgten auch dafür, dass diese Schablonen, wie Du es nennst, aufgeweicht und überwunden wurden.

Längst gibt es diese Schablonen nicht mehr. Nicht nur das Buch, von dem Du sprichst und das ich natürlich auch kenne, hat dafür gesorgt, dass in unserer Gesellschaft ein Umdenken stattgefunden hat.

Es gibt einen sehr berührenden Film, von dem ich ausgehe, dass Du ihn kennst, und es gibt vor allem einige Selbsthilfegruppen in Deutschland, die durch ihre Aktivitäten und ihr Engagement dafür Sorge getragen haben, dass dieses Schablonendenken eben nicht mehr vorhanden ist. Es scheint Dir nur bis heute nicht aufgefallen zu sein.

Der § 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gilt nicht in besonderem Maße für Down-Kinder - er gilt gleichermaßen für alle Bürger dieses Landes und auch für alle Arten von behinderten Menschen, so wie, z.B. auch für Hartz IV-Empfänger usw. Würde man so einen Artikel besonders anwenden z.B. auf Menschen mit Down-Syndrom, wären wir ja genau wieder in der Schablone drinnen, die Du so - wie ich auch - ablehnst.

Insofern ist das Anführen des § 1 des GG in dem Zusammenhang nicht unbedingt glücklich gewählt!

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wagemut  05.05.2013, 18:25

@dawala. Zurückkommend auf Deinen Kommentar auf meine Antwort: Ich hatte vor kurzem erst mit einem Mädchen mit Down-Syndrom im Alter von 16 Jahren zu tun. Sie kam gerade von ihrer Schwester, die ohne jegliche Beeinträchtigung war und in einer Ehe mit 1 Kind lebte.

Das16-jährige Mädchen, das sprachlich absolut fit und auch einigermaßen clever war, trotzdem aber in einer speziellen Einrichtung für beeinträchtigte Jugendliche lebte, war sehr traurig, dass es Jugendlichen mit demDown-Syndrom "nicht erlaubt sei" sich mit Partnern ohne Down-Syndrom einzulassen (offensichtlich war das die offizielle Darstellung dieser sozialen Einrichtung).

Sie erwähnte, dass sie aber trotzdem heimlich einen Freund ohne Down-Syndrom habe, dass sie aber unheimlich Angst davor hat, dass der sie eines Tages wegen ihrer Beeinträchtigung verlassen könnte, da er von seiner Familie schon entsprechend gepolt worden sei.

Natürlich lernen auch Menschen mit Down-Syndrom mit Gefühlen umzugehen. Aber die Angst bleibt, dass sie ob ihrer Beeinträchtigung Nachteile haben bis hin zu Nachteilen in Beziehungen.

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Folge einfach deinem Herzen. In jeder Beziehung gibt es Höhen und tiefen. Es macht doch keinen unterschied ob deine angebetete das down Syndrom hat oder eine multiple sklerose hat


zuckermannh 
Beitragsersteller
 18.08.2013, 19:45

Danke für Deine Antwort! Du hast recht! Ich in Sachen Liebe sollte man seinem Herzen folgen. Es macht für mich auch keinen Unterschied, dass sie nun mal das Down-Syndrom hat.

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Ich kenne zwei Kinder mit Down-Syndrom, der eine ist 11 Jahre alt, der andere 12.

Der 12-Jährige ist viel selbstständiger, kann sehr verständlich reden, versteht sehr viel.

Der 11-Jährige braucht noch viel Hilfe und man versteht kaum was er sagt, deshalb muss man sich eben mit "Händen und Füßen" verständigen.

Beides sind aber sehr liebe Kinder, nur um das Mal klar zu stellen.

Es kommt also darauf an, wie stark das Down-Syndrom bei ihr ausgeprägt ist. Manche Leute mit Down-Syndrom können nie alleine leben, in irgend einem Land gibt es dagegen mittlerweile schon einen Lehrer mit Down-Syndrom. Du kennst sie persönlich - wir nicht. Deshalb musst du das selbst entscheiden.