Ich habe mein Führerschein bestanden auf Schaltung, dennoch war der Antrag auf B197?

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Laut §17a Abs 1 FeV wird dir eine Automatikbeschränkung nur eingetragen, wenn du bei der Prüfung ein Automatikfahrzeug fährst.

(1) Wird die Prüfungsfahrt auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe zu beschränken.

Diese Beschränkung würde in einem solchen Fall ausnahmsweise nicht eingetragen werden, wenn du einen Schaltkompetenznachweis vorlegst.

(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entfällt die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn der Bewerber durch Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (...) nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist.

Da du deine Prüfung aber nicht auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hast, kann dir diese Regelung und die darauf bezogenen Ausnahmen komplett egal sein. Aufgrund der Bescheinigung, dass die Prüfung mit einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde, wird dir eine reguläre Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt.


Vahan11 
Fragesteller
 18.02.2023, 19:19

Dankeschön!

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