Ich habe einen Geschirrspüler von Siemens er zeigte mir Fehler E15 das Gerät ist 2Jahre und 4 Monate alt. Loch am Salzbehälter zählt nicht Garantie habe zusatz?

2 Antworten

Frage wäre, woher das Loch im Salzbehälter kommt ? Salz frisst bekanntermassen mit der Zeit auch Behälter an, so diese nicht ausreichend geegen Salzfrass geschützt sind.

Wenn du immer nach den Vorgaben des Herstellers die Maschine bestückt hast, also auch das Salz zugegeben hast, was ja erforderlich ist, dann könnte es so sein, dass der Salzbehälter nur eine gewisse Zeit den Salzfrass übersteht. Offenbar weiss man das bei dem Hersteller und hat dieses Problem aus der Gewährleistung genommen. Wenn dir nachgewisen werden kann, dass du die Maschine falsch bedient hast, wirst du keinen kostenlosen Ersatz oder Reparatur bekommen.Zudem ist die Zeit vorüber in der die Garantie noch greifen würde.

Es bleibt also nur der Weg der Kulanz. Vielleicht ist die Firma, welche dir das Gerät verkauft hat, aus Kulanz bereit, die Spülmaschine kostenlos zu reparieren, oder du wendest dich mit deinem Anlegen an den Hersteller.

Ansprechpartner wäre zunächst der Verkäufer, dann , wie erwähnt evtl. der Hersteller.Ich habe auch eine Spülmaschine von SIEMENS und  hatte schon in den ersten Monaten einige Mängel zu beklagen, die allerdings im Rahmen der Garantieleistung kostenlos behoben werden mussten.

Die Maschinen sind eben im mittleren Preissektor angesiedelt und offenbar mehr störungs.-oder schadensanfällig, als höher preisige Geräte, wiie z. B. MIELE Maschinen.

Ursprünglich hatte ich eine PRIVILEG Spülmaschne und die lief störungslos über 20 Jahre.

Grundsätzlich ist es so, dass bei einer freiwillig vom Hersteller

eingeräumten über die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung)
Herstellergarantie, oder einer optionalen Garantieerweiterung durch
Händler oder Hersteller die Spielregeln des Garantiegebers gelten.

Soll heißen:

Wenn
der Hersteller festlegt, dass eine strikte Einhaltung der
Bedienungshinweise grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme
der Garantie ist, und der Schaden nachweislich durch Nichtbefolgen der
Hinweise bezüglich des korrekten Umgangs mit Spülmaschinensalz
entstanden ist, hast Du keinen Anspruch auf kostenfreie Beseitigung des
Defektes.

Die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist in Deinem Fall ja bereits verstrichen und es gilt die Garantie.

Außer
der Bitte um wohwollende Prüfung hinsichtlich Kulanz, kannst meiner
Einschätzung nach gegenüber dem Hersteller keine Forderungen stellen.