Ich finde keinen Schülerjob?

2 Antworten

In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I gemäß § 37 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (SchulG) zehn Jahre.

Und als vollzeitschulpflichtiger Schüler fällst Du neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz zusätzlich unter die Kinderarbeitsschutzverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

was bedeutet, dass Du nur in sehr begrenztem Umfang kleine Nebentätigkeiten ausüben kannst, um Dein Taschengeld aufzustocken ....

Dazu gehören:

Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten

Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Du kannst Mal bei verschiedenen Supermärkten anfragen, ob du dort ein paar Abende die Woche beim Regale einräumen helfen kannst. So auf 450€-Basis.

Hat eure Schule ein schwarzes Brett? Dort könntest du Nachhilfe anbieten. Setzt natürlich voraus, dass du mindestens 1 gutes Fach in der Schule hast und dir der Umgang mit anderen Menschen liegt ;)