Ich bin transgender Ftm und will mit meiner Frau Kinder haben wird eine künstliche Befruchtung von der Krankenkasse übernommen sind beide 24 und 25?

3 Antworten

Nein da ihr die Voraussetzungen nicht erfüllt.

  1. ein Arzt die Notwendigkeit der künstlichen Befruchtung festgestellt hat,
  2. die künstliche Befruchtung nach ärztlicher Einschätzung erfolgsversprechend ist,
  3. die Leistungsnehmer miteinander verheiratet sind,
  4. lediglich Ei- und Samenzellen der verheirateten Ehepartner genutzt werden,
  5. die Frau zwischen 25 und 40, der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt ist und
  6. vor der künstlichen Befruchtung ein Arzt die Ehegatten über medizinische und psychosoziale Aspekte informiert. Dieser darf die Behandlung nicht selbst vornehmen, sondern muss die Leistungsnehmer an einen Arzt oder eine Einrichtung überweisen, welche eine Genehmigung für die gewünschte Behandlung hat.

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/versicherungsrecht-privat/kuenstliche-befruchtung-was-zahlt-die-krankenkasse

Sucht euch einen privaten Samenspender und versucht die Befruchtung selbst durchzuführen. Am besten auch mit vorheriger Beratung. Da der Spender dann auch rechtliche Pflichten und eben auch Rechte gegenüber dem Kind hat.

Nein.

Ihr seid zu jung und nicht verheiratet. Das könnte man ja noch ändern, aber es wurd euch nichts nutzen, denn: ihr braucht eine Samenspende.

Die Krankenkasse übernimmt aber ausschließlich dann teilweise die Kosten eine künstlichen Befruchtung, wenn Ei- und Samenzelle der betreffenden Ehepartner genutzt werden.


Kaderokartal 
Beitragsersteller
 31.03.2024, 00:26

Wir sind verheiratet darum sagte ich meine Frau

Elli113  31.03.2024, 09:35
@Kaderokartal

Ah, okay.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Krankenkasse nichts dazuzahlen wird.

Homosexuelle Paare mit Kinderwunsch sind entweder Selbstzahler oder suchen sich private Lösungen, zB einen Bekannten als Samenspender.

Caila  31.03.2024, 00:45

Für bis zu 3 Versuche übernimmt die Krankenkasse die Kosten wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Elli113  31.03.2024, 09:32
@Caila

Nur zu 50%. Und die Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Insbesondere die Tatsache, dass Spendersamen benötigt wird, lässt sich auch nicht ändern.

Caila  31.03.2024, 13:32
@Elli113

Ich weiß das die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Das habe ich schließlich auch in meiner Antwort geschrieben.

Elli113  31.03.2024, 13:36
@Caila

Sorry, aber was sollte dann der Kommentar? Ich weiß, dass die Krankenkasse bei bis zu drei Versuchen 50% übernimmt, aber da die Voraussetzungen hier nicht erfüllt sind, war meine Antwort in Bezug auf die Frage völlig korrekt.

Caila  31.03.2024, 13:39
@Elli113

Auf welchen der vielen Kommentare beziehst du dich jetzt?

Elli113  31.03.2024, 13:41
@Caila

Auf den von dir zu meiner Antwort bezüglich dem, was die Krankenkassen grundsätzlich übernehmen würden. Das spielt hier nämlich keine Rolle.

Kaderokartal 
Beitragsersteller
 31.03.2024, 00:29

Naja aber wie machen das den andere die ein Kinderwunsch haben z.b Homosexuelle Paare

Senbu  31.03.2024, 00:37
@Kaderokartal

Adoption oder selbst zahlen bzw. sich einen Mann suchen, der sich im Notfall finanziell ausnehmen lässt, wenn man Geld fürs Kind fordert, was rechtlich dem Kind zusteht und er der biologische Vater ist.

Caila  31.03.2024, 00:43
@Senbu

Unsinn. Wenn ein Kind in einer Ehe geboren wird, wird der Ehemann automatisch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen und gilt vor dem Gesetz als Vater.
Zudem kann man bereits davor eine Vaterschaftsanerkennung machen.

Senbu  31.03.2024, 03:22
@Caila

Im Falle kann man aber, wenn amateurmäßig geregelt, den Mann hinterrücks ausnehmen. Dieser ist im Endeffekt der tatsächliche Vater und dies lässt sich auch per DNA Test beweisen.

Caila  31.03.2024, 03:49
@Senbu

Nur wenn man den biologischen Vater belügt und betrügt. Aber spätestens wenn das raus kommt gibt es Anzeigen und es wird für das Paar sehr teuer.
Zudem kann man so etwas auch vorher regeln, zb indem man einen Vertrag aufsetzt mit Hilfe eines Anwalts so das Beide Seiten sich absichern können.

Wobei natürlich Eltern die ein Kind wollen um es als EIGENES GEMEINSAMES Kind aufzuziehen den biologischen Vater nicht noch finanziell belangen.

Wie gesagt ich rate in so einem Fall entweder direkt einen Anwalt hinzuzuziehen damit beide Seiten sich absichern.
Ansonsten mindestens eine Vaterschaftsanerkennung zu machen.
Abgesehen davon wenn der Biologische Vater sich weigert zu zahlen kann man ihm nichts. Er ist dann gesetzlich nicht mehr der Vater und hat damit auch weder Rechte noch Pflichten.

Oder sie gehen über eine richtige Samenbank, dann ist das direkt geregelt und beide Seiten über die Samenbank abgesichert.

Senbu  31.03.2024, 04:41
@Caila

"Wobei natürlich Eltern die ein Kind wollen um es als EIGENES GEMEINSAMES Kind aufzuziehen den biologischen Vater nicht noch finanziell belangen."

Das was die wollen ist zeitgebunden an den jetzigen Zeitraum. Was wenn die sich in einem Jahr streiten oder einer der Partner fremdgeht? Was wenn es in 5 Jahren passiert? Was wenn finanziell irgendwas passiert und man versuchen könnte so Geld rauszuschlagen? Bei der simplen Otto Normalverbraucher Lösung wäre das möglich. Wer heuert einfach mal so einen teuren Anwalt an und macht x schreiben...

In dem von mir erwähnten Optionen giöt Adoption, die Befruchtung selbst bezahlen beim Fachmann oder den Amateurweg gehen und nen fremden ranlassen, weil günstig und unkompliziert auf den ersten Blick. Das man es mit Anwalt regeln kann ist mir bewusst. Man kann auch eine Heirat prima anwaltlich klären ohne finanzielle Einbußen als Mehrverdiener bei einer Scheidung zu haben. Ist jedoch kompliziert und wird Otto Normalverbraucher auch eher nicht kennen/nicht anwenden.

Elli113  31.03.2024, 09:30
@Caila
wird der Ehemann automatisch als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen

Ja. Das gilt aber nur für heterosexuelle Paare.

Kaderokartal 
Beitragsersteller
 31.03.2024, 10:10
@Elli113

Naja ich sag mal so auf den Papieren gelte ich als biologisch ein Mann also denke ich das ich als als Vater eintragen kann

Elli113  31.03.2024, 11:28
@Kaderokartal

Tatsächlich gibt es dazu ein neues Urteil aus dem Jahr 2022. Wenn die Geschlechtsumschreibung vor Geburt des Kindes bereits vollzogen war, wird der Ehemann zum rechtlichen (!) Vater.

Biologischer Vater kann er nicht werden.

Caila  31.03.2024, 13:33
@Elli113

Deshalb will er ja auch eine künstliche Befruchtung, weil er nicht die Voraussetzungen hat es selber zu machen.

Elli113  31.03.2024, 13:34
@Caila

Was hat das jetzt mit der Eintragung als rechtlicher Vater zu tun?

Caila  31.03.2024, 13:34
@Senbu

Vaterschaftsanerkennung in der Schwangerschaft , Problem gelöst. Dann gilt der FS als Vater mit allen Rechten und Pflichten.

Caila  31.03.2024, 13:35
@Elli113

Das bezog sich auf dem Absatz das er kein biologischer Vater werden kann. Zum rechtlich Vater werden habe ich mich bereits mehrfach geäußert.
Das ist einfach und schnell gemacht.

Elli113  31.03.2024, 13:37
@Caila

Vaterschaftsanerkennung ist bei Ehepaaren NICHT nötig.

Senbu  31.03.2024, 14:09
@Caila

Und wenn sich der tatsächliche Vater meldet und belegt mit der Frau Sex gehabt zu haben, Ähnlichkeit zum Kind aufweist und per DNA Test als Vater durchgeht, dann geht es vor Gericht. Ähnlich kann es sein, wenn sich die beiden trennen und das typische Scheidungsdrama und Hass entsteht. Da wird das schnell mal hitzig.

Senbu  31.03.2024, 14:10
@Kaderokartal

Auf den Papieren gelten Sie als Registereintrag M, jedoch eindeutig nicht als Person Männlichen Geschlechts. Eintrag in einem Register ist ungleich Fakten, da dieses Register vor Jahrzehnten großteils von Fakten losgelöst wurde.

Kaderokartal 
Beitragsersteller
 31.03.2024, 14:23
@Senbu

Ich glaub du weist nicht so ganz wie eine künstliche Befruchtung funktioniert oder wir haben mit den sogenannten Spender persönlich nichts zu tun dies läuft anonym man gibt seine Merkmale an wie z.b Haarfarbe und Augenfarbe Körper Größe und Gesichtszüge und Herkunft damit ein Spender gesucht wird von der kinderwunschklinik damit damit eine Ähnlichkeit mit dem Kind und mir besteht die Befruchtung wird da nicht sexuel standfinden sondern wird ärztlich verrichtet und durchgeführt also ich hab mich da schon schlau gelesen weis wie was wie funktioniert auch das ich rechtlich gesehen als leiblicher Vater gelte aber halt nicht als biologischer Vater wie gesagt kann ich ja selber keine Kinder zeugen aber schriftlich wäre ich der rechtliche Vater

Senbu  31.03.2024, 14:55
@Kaderokartal

Und Sie haben wohl Probleme mit dem Lesen.

Ich Unterschied zwischen drei Optionen: Adoption, Spende selbst zahlen oder von einem zufälligen Mann sich schlängern lassen. Die dritte Option ist die gefährlichste und unsicherste, zugleich aber auch günstigste und unkomplizierteste. Da Personen mit mentalen Problemen tendenziell aber eher Probleme haben an viel Geld zu kommen, ging ich eben nicht von einer teuren professionellen künstlichen Befruchtung aus.

Und zum Schluss nochmal, erst einmal lesen und dann schreiben, dann gelingt es Ihnen vielleicht Ihren Text nicht völlig daneben zu verfassen.

Caila  31.03.2024, 17:53
@Kaderokartal

Deshalb auch die Erwähnung von mir das es auch private Spender gibt. Da läuft das etwas persönlicher und privater ab. Und ihr könnt die Spende des Samens in deine Frau ganz gut in euer Liebesspiel mit einbauen dann.
Ich kenne ein lesbisches Paar die haben es auf diese Weise gemacht.

Du frägst deine KK ob das geht oder nicht.

Ein Mann will eine Frau befruchten, wie wird das wohl klappen?

Wieso sollten die das übernehmen?

Du bist ein Mann, mit sehr wahrscheinlich funktionierenden MÄNNLICHEN Genital.

Du findest einen Weg, wie Männer tausende Jahre vor dir.


Caila  31.03.2024, 13:37

Du hast ganz offensichtlich nicht gelesen.

Kaderokartal 
Beitragsersteller
 31.03.2024, 14:30
@Caila

Ja Glaube hat der User nicht gelesen wenn ich das selber machen könnte würde ich das tun wäre wohl günstiger