Ich bin 14 und meine Eltern verbieten mir mit meinem Freund zu schlafen?

13 Antworten

Rein rechtlich können deine Eltern zwar deinem Freund verbieten, bei dir zu übernachten, aber sie könnnen dir nicht verbieten, mit ihm zu schlafen (außer wenn er über 21 ist - und selbst dann müssten sie, falls sie ihn anzeigen, nachweisen können, dass er deine "Unfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt").

Ich finde "das erste Mal" mit 14 auch sehr früh, aber schließlich und endlich ist es deine Entscheidung. Du nimmst die Pille, das ist schon mal gut, und er soll bitte auch noch zusätzlich immer ein Kondom benutzen.


Helferlein2830  14.06.2014, 11:17

Nop sie können es auch so verbieten. Unter 16 braucht man das Einverständnis der Eltern

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Pangaea  14.06.2014, 14:17
@uncutparadise

Pille plus Kondom empfiehlt man generell bei jungen Leuten. Wenn sie die Pille vergisst, schützt das Kondom - und wenn ihm mal das Kondom abrutscht, schützt die Pille. Hinzu kommt der Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen. Doppelt hält besser.

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Also ich habe auch mit 14 zum ersten mal mit meinem Freund geschlafen... Wenn du dir total sicher bist das er der richtiger ist dann mach es ich verschweige es meinen Eltern jetzt schon seit einem Jahr das ich mein erstes mal schon hatte... Es ist doch meine Entscheidung und da hat niemand etwas zu sagen und versucht das ihr dieses kleine Geheimnis unter euch zu lassen... (Man hat nie die Garantie das der Partner nachdem ihr schulsa gemacht habt es jedem weiter Erz ) also pass auf😊

Mit 14 hätte ich meinen Kindern noch nicht mal erlaubt, einen Freund zu haben.

Du bist für Sex zu jung - Du hast in diesem Alter noch gar nichts davon, nur dein Freund und der freut sich, wenn er seine Triebe an dir abtrainieren kann..


uncutparadise  14.06.2014, 14:00

Es gibt also immernoch Eltern, die glauben, ihren Kindern ab der Pubertät Freunde und Sex "verbieten" zu können ? Mit ihnen drüber reden und über Verhütung reden, wäre eher angebracht. Wenn die es wollen, machen die es sowieso heimlich.

Zu jung für Sex, sie hat noch nichts davon, der Freund will sich nur abreagieren - wie gut, dass Du die beiden so gut kennst, die Situation so herrlich einschätzen und so individuell darauf eingehen kannst ;-)

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KaeteK  17.06.2014, 18:17
@uncutparadise

Die Erziehung eines Kindes beginnt ja nicht erst in der Pubertät.

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uncutparadise  18.06.2014, 09:41
@KaeteK

Wem erzählst Du das, aber wieso sollte mit meiner kleinen Kindergarten-Tochter schon vor der Pubertät über Sex reden und darüber, welche Freunde sie haben darf ? Sowas fängt meist erst ab der Pubertät an.

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Gastantworter  14.06.2014, 11:29

Woher beziehst du dein Wissen? Wieso soll sie davon nichts haben? o.O Woher kennst du sie so gut und vor allem ihren Freund? o.O

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KaeteK  17.06.2014, 18:16
@Gastantworter

Du kannst mir nicht erzählen, dass ein Kind mit 14 reif für Sex ist

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Verbieten können sie ja, ich fürchte bloß, du wirst dich nicht daran halten. So ei Verbot hat keine konsequenzen, da du sexualmündig bist. Das Gesetz sagt dazu:

Mit Ausnahme von Sonderfällen liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. In Deutschland (und Österreich) ist einer 14jährigen somit der Sexualkontakt mit einer beliebig alten männlichen Person ohne Strafe gestattet. Personen, die das Schutzalter (14) überschritten haben, werden als sexualmündig bezeichnet. Diese Person muss jedoch die "Reife" für ihr Handeln haben (die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes abgeschlossen sein) andernfalls wäre das ein Sonderfall. Dabei könnten sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Hier wird bei Strafprozessen ein Sachverständiger beigezogen. Im Normalfall landet sowas so gut wie nie vor dem Strafrichter.

Sie könne es dir nicht verbieten, es sei denn er ist über 21.

Ich gehe mal davon aus, dass er zwischen 14 und 17 ist, deshalb mach einfach. Es ist schließlich deine Entscheidung und nicht die deiner eltern.


Gastantworter  14.06.2014, 11:33
Sie könne es dir nicht verbieten, es sei denn er ist über 21.

Wie das?

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Mimii921  14.06.2014, 11:41
@Gastantworter

Laut gesetzt gilt eine regelung, wenn einer der beiden unter 16 und der andere über 21 ist

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Mimii921  14.06.2014, 11:51
@Gastantworter

Google mal, hab das auch mal bei einer anderen frage hier gelesen. Da war auch ein link angegeben. War von der bravo ein artikel.

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Gastantworter  14.06.2014, 12:04
@Mimii921

Ich weiß was drinsteht, deshalb frage ich dich, ob du es auch weißt. Denn die Eltern dürfen es eben nicht verbieten. Dafür gibt es keine Regelung.

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Mimii921  14.06.2014, 14:35
@Gastantworter

Sie können durchaus den umgang mit so einem älteren verbieten. Und wenn sie sex haben, können sie ihn sogar anzeigen. Ist auch richtig so. Eine 14jährige hat nicht mit einem ü20er kerl ind bett zu gehen.

den sex an sich, kann einem keinet verbieten, noch nicht mal das gesetz.

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Gastantworter  14.06.2014, 19:15
@Mimii921

Sie können ihn anzeigen - das kann man immer. Aber es würde nichts passieren, weil es nicht verboten ist!

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Mimii921  15.06.2014, 08:42
@Gastantworter

Doch, er würde eine strafe bekommen. Wenn die eltern jetzt einen 15 jährigen anzeigen würden, dann passiert nichts, weil er sich nicht strafbar macht.

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Gastantworter  15.06.2014, 09:05
@Mimii921

Weshalb soll er eine Strafe bekommen? Oben wurde der Paragraph eben zitiert und sogar erklärt. Musst du dir unbedingt mal durchlesen. Ach was, ich zitiere ihn für dich:

Kommentar von Pangaea PangaeaPangaea vor 45 Min.

Angelika meint vermutlich den §182 StGB, von dem viele Leute irgendwie so vage mal was gehört haben, aber nicht wissen, was drinsteht: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Ein Erwachsener über 21 kann auf Antrag bestraft werden, wenn er oder sie sexuelle Handlungen mit einem Jugendlichen über 14, aber unter 16 ausführt und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt . Das gilt es dann allerdings zu beweisen. Oder natürlich wenn jemand eine Zwangslage ausnutzt oder den Jugendlichen dafür bezahlt.

Wenn eine 14- oder 15-jährige freiwillig mit ihrem Freund schläft, greift dieser Paragraph nicht, noch nicht einmal dann wenn er über 21 ist. Ist er unter 21, braucht man den Paragraphen noch nicht einmal anzuschauen.

Toll, nicht?

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