?Ich arbeite Montags als Honorarkraft in der Kinderbetreuung Dienstag Donnerstag und Freitag Hauptberuflich ich will für Mittwoch ein Nebenjob ist das möglich?
2 Antworten
Ja, das ist möglich. Neben deinem Hauptberuf kannst du noch einen Minijob machen. Deine Tätigkeit als Honorarkraft ist selbstständig und diese Einkünfte musst du ohnehin selbst versteuern. Je nachdem, wie hoch deine Gesamteinkünfte sind, musst du ggfs, die Einkünfte aus dem Minijob nachversteuern.
Aber informiere deinen Arbeitgeber von den Nebenjobs, je nach Arbeitsvertrag und Art der Beschäftigung muss er auch zustimmen.
Klar ist das möglich. Häufig darf er aber nicht in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehen, welcher dir den nebenjob genehmigen muss
Beispiel:
du arbeitest bei Rewe und willst n nebenjob bei edeka - geht nicht! Konkurrenz
du arbeitest bei Rewe und gehst am Sonntag putzen - ist erlaubt nach Absprache mit chef
Ich weiß nur, dass der Grundfreibetrag 12.096 Euro beträgt.
wie das mit nebenhin und Steuern ist, musst du dich selbst informieren.
Gibt es da eine Grenze von dem verdienst was frei von steueren bleibt