Hundesitten mit 13? geht das?

4 Antworten

Rechtlich darfst du ab 13 täglich bis zu 2 Stunden arbeiten, wenn deine Eltern einwilligen, die Arbeit relativ leicht ist und deine schulischen Leistungen darunter nicht leiden.

Ob dabei das Hundesitten schon als Arbeit im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes gilt, wäre ohnehin fraglich. Das fällt wohl eher unter "Gefälligkeit" und eine Vergütung unter "Aufwandsentschädigung"... :-)

Mach doch einfach einen kleinen Handzettel am PC, verfielfältige den in einem Copy-Shop und verteil den in deiner nachbarschaft mit deinem Angebot. Neben Hundesitten könntest du auch noch Botengänge anbieten, Einkaufen, Müll raustragen... Wäre für ältere Menschen durchaus alles interessant...


Seshikas  06.11.2014, 18:12

Ab 14 Jahre, zumuindest in Deutschland. Im Gesetz steht: Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre ....

Ob dabei das Hundesitten schon als Arbeit im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes gilt, wäre ohnehin fraglich

Wohl kaum. Ich mache etwas was andere gewerblich tun gegen Geld. Somit liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Das ist Arbeit, genauer wenn ich die Steuer aussen vor lasse schwarzarbeit - sprich ne Straftat (die nicht geahndet werden könnte weil Kind nicht strafmündig, die auftraggeber schon)

Insgesamt nen toller Rat..

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Atzec  06.11.2014, 23:49
@Seshikas

"Über 13" ist man immer nach der Vollendung des 13. Lebensjahres und nicht erst nach der Vollendung des 14. :-))) Eine simple Frage einfachster formaler Logik. Die Gewinnerzielungsabsicht wäre allenfalls von Belang für die Frage, ob ein Gewerbe vorliegt. Ein Gewerbe wiederum ist wesentlich durch die Selbstständigkeit definiert. An der aber bestünden im gegebenen Fall erheblichste Zweifel.

Da ist das Klugscheißen leider vollständig in die Hose gegangen.

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Schauen wir mal in´s Jugendarbeitsschutzgesetz:

zuerst die definition:

§ 2 Kind, Jugendlicher

(1) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.

(2) Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

(3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.

Somit bist du Kind im Sinne des Gesetzes.

Dafür gilt folgendes:

§ 5 Verbot der Beschäftigung von Kindern

(1) Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten.

.....

(3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird, 1.
die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder, 2.
ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und 3.
ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.

Ergebnis da du noch nicht 14 Jahre bist darfst du gar nicht beschäftigt werden.

Also ofiziell geht nicht. Aber weenn du Nachbarn und Freunde fragst vieleicht machen sie es trozdem. Ich würde es bei unseren Hunden von der Person abhängig machen, nicht unbedingt vom Alter (sprich: Fähigkeiten, Wissen, Können und Umgang mit den TZieren)

Mit ofiziellen Anzeiogen das würd ich lassen.


Atzec  06.11.2014, 23:53
Ergebnis da du noch nicht 14 Jahre bist darfst du gar nicht beschäftigt werden.

Leider reicht es nicht aus, nur in das Gesetz zu schauen. Man muss auch verstehen, was da steht.

"Über 13" ist man ab der Vollendung des 13. Lebenjahres - nicht erst ab der des 14. :-)))

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Ja, wäre nicht schlecht

Aber Zeih den Hund nicht, und kauf ihm ein Ordentliche Geschirr, und kein halsband, ihr quält die Tiere nur mit euren Halsbändern


CrazyDaisy  06.11.2014, 17:33

Ein Hund, der anständig an der Leine geht, kann durchaus ein Halsband tragen. Und bei einem Hund, der nicht anständig an der Leine geht, hilft ein Geschirr auch nicht, sondern nur Erziehung.

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Seshikas  06.11.2014, 18:13

was ein Unfug. Ein Hund der erzogen iost uind den der Hundeführer beherscht zieht nicht - egal ob geschirr oder Leine

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Solange Du den zu beaufsichtigenden Hund beherrschst, ist das kein Problem. Am besten annoncierst Du an den schwarzen Brettern der Supermärkte.