Hunde ausführen im Tierheim unter 18 aber wo?

2 Antworten

Aber die Situation ist so , das der Hund unser ehemaligen Nachbarn im Tierheim sitzt mit dem ich schon mit 12 Gassigeher gegangen bin (kenn ihn halt seitdem er ein Welpe ist, er ist ein Rottweiler-Schäferhund) und ich darf ihn nicht ausführen .

Gesetz ist Gesetz, da werden keine Ausnahmen gemacht. Stell dir vor dann würde jeder irgendwas erfinden können oder sich irgendwelche Vorteile rausziehen können. Vor dem Gesetz ist jeder Mensch gleich

Nicht mal wenn meine Mama mitkommt , haben wir auch schon versucht.

Man darf es nicht "einfach so" machen- sondern oftmals muss man sich dafür Anmelden und bestimmte Dinge unterschreiben. Versicherung etc. Habt ihr das gemacht?

Und da ich Tieren helfen möchte , suche ich jetzt ein Tierheim zu dem ich auch mit dem Zug fahren könnte um dort den Hunden zu helfen und ihnen was gutes zu tun.

Dann kannst du ja fragen, ob du im Tierheim aushelfen kannst oder du spendest Futter/sonstige Dinge.

Hallo Gurkelchen123

Das hat schon seine Richtigkeit, wenn du diesen Hund nicht mehr bekommst zum Gassi gehen, wenn er bereits im Tierheim sitzt.

Das musst du gar nicht als Frechheit bezeichnen, denn die Gesetze sind nun mal dafür gemacht, dass man sich daran hält. Es hat sehr wohl mit Versicherungsfragen zu tun, denn kommst DU für den Schaden auf, den der Hund mit dem du spazieren gehst, andere verletzt oder von anderen verletzt wird? Ich glaube da würdest du u.U, sehr lange bezahlen können. Genau deshalb haben die Vorschriften ihre Berechtigung und ihren Sinn. Außerdem tragen die Leute im Tierheim die Verantwortung für die Hunde die sie betreuen.

Frage mal im Tierheim nach, ob die auch die Bedingungen haben, wie die meisten Tierheime:

Informationen zum Gassi gehen mit unseren Hunden

Für unsere Hunde ist die Zeit, die sie spazieren gehen dürfen, eine wichtige und willkommene Notwendigkeit und Abwechslung. Sich außerhalb des Zwingers bewegen, neues entdecken, schnüffeln und spielen, das ist gerade für Tierheimhunde unglaublich wichtig. Gassi gehen mit Tierheimhunden tut nicht nur den Hunden, sondern auch dem Menschen an seiner Seite gut, zumal sich das bewaldete Windbergareal hervorragend für Spaziergänge eignet. Dennoch müssen und sollten Sie dabei grundsätzliche Regeln und Verhaltensweisen beachten:

Um mit unseren Hunden spazieren zu gehen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein oder in Begleitung einer Person sein, die mindestens 18 Jahre alt ist.

Bitte weisen Sie sich mit einem amtlich anerkannten Dokument aus. Sagen Sie dem Pflegepersonal bitte Bescheid, ob Sie bereits Erfahrungen im Umgang mit Hunden haben oder nicht, damit Ihnen nach Möglichkeit auch ein entsprechender Hund mit auf den Weg gegeben werden kann.

• Folgende Regeln sollten Sie einhalten*

Der Hund wird Ihnen vom Tierheimpersonal nach Aufnahme Ihrer Daten und Ihrer Unterschrift und ggf. Belehrungen zu Eigenheiten über den Hund ausgehändigt. Der Hund darf aus versicherungtechnischen Gründen nur an der Leine geführt werden. Der Gassigeher muss den Anweisungen des Tierheimpersonals Folge leisten und sollte die erteilten Ratschläge beherzigen.

Vermeiden Sie Situationen, in denen der Hund bedrängt wird. Halten Sie bitte immer genügend Abstand zu anderen Hunden und Passanten, falls es zu Begegnungen kommt, zwingen Sie den Hund nie, auf kurzer Distanz an einem anderen Hund vorbeizugehen.

Beißunfälle müssen sofort im Tierheim gemeldet werden. Es ist zudem eine schriftliche Schilderung abzugeben, aus der hervorgeht, wie sich der Beißvorfall zugetragen hat. Bei einem Beißvorfall mit einem anderen Hund bitte Name und Kontaktdaten des Besitzers des beteiligten Hundes erfragen.

Der Hund darf nicht im Auto oder mit Bahn/Bus mitgenommen werden. Der Hund darf von Kindern nicht allein geführt werden, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist. Kinder können die Situation bei Hundebegegnungen nicht einschätzen und verletzen sich dabei.

Eltern haften für ihre Kinder.

Wer diese Regeln nicht beachtet und nicht einhält, verliert die Erlaubnis zum Gassi-Gehen bei uns.

Du kannst sicher auch anders mithelfen im Tierheim, die sind über jede Hilfe dankbar. Wenn man Tieren gerne helfen möchte, dann gehört auch das Saubermachen, Futter bereitstellen etc. auch dazu. So lernt man schon mal diese Dinge, wenn man evtl. mal einen eigenen Hund haben will.

Für Beißunfälle, welche Sie schuldhaft durch die Nichteinhaltung obiger Regeln verursacht haben, haften Sie privat! Ferner für die Tierarztkosten aus Beißunfällen, die uns nicht sofort zu Kenntnis gegeben wurden.

Unsere Vierbeiner warten von Montag bis Sonntag: 11:00 bis 16:00 Uhr auf Sie. Sie können eine Ausgehzeit von max. 2 Stunden in Anspruch nehmen.