Hund verletzt fremde Katze in eigener Wohnung?
Die Nachbarn spielen sich auf, da ihre Katze über unseren Balkon in unsere Wohnung eingedrungen ist, um unserem Hund zu ärgern. Früher schon, ist die Katze, wenn der Hund am Balkon war, mit Absicht im Garten unten hin und her und hat den Hund geärgert. Dass sie jetzt so Dumm war und auf den Balkon auch noch geht, hätte ich mir dabei nicht gedacht. Der Hund hat jetzt die Chance ergriffen und die Katze gebissen. Ich sehe nicht, dass das meine Schuld ist. Auch die Katze hat schönes Geschirr und Orchideen als sie in die Wohnung gerannt ist vom Tisch und der Fensterbank abgeräumt.
Der Hund ist am Balkon auf einem Grundstück, welcher noch eingezäunt ist. Besser verwahren so das es auch noch hundegerecht ist, kann ich glaub ich nicht mehr.
13 Antworten
Grundsätzlich : der Tierhalter haftet verschuldensunabhängig (!) für durch das Tier verursachte Schäden (§ 833 BGB).
Du müsstest deshalb für die Katzenverletzungen haften. Die einzige Möglichkeit aus der Haftung zumindest teilweise rauszukommen ist, dass den anderen Tierhalter ein Mitverschulden trifft.
Günstig wäre es, wenn du eine Tierhalterhaftpflichtvers. hättest.
Andererseits haftet der Katzenhalter für die durch die Katze verursachten Schäden.
dass den anderen Tierhalter ein Mitverschulden trifft.
Das ist hier sogar ganz massiv, da die Katze ja in die Hundewohnung gelaufen ist und die Katze selbst auch unter §833 BGB fällt.
. Ich sehe nicht, dass das meine Schuld ist.
Als Tierhalter haftet man verschuldensunabhängig (§833 BGB) . Sprich selbst wenn jemand bei Ihnen einbricht, der Hund durch die aufgebrochene Tür auf die Straße läuft und einen Dritten beißt, haften Sie als Halter ( neben den Einbrecher).
Hier gibt es aber einen Sonderfall, da es sich bei der Katze ja auch um ein Tier handelt und dieses den Schaden mitverursacht hat. Hier greift dann §254 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html
Da die Katze in ein fremdes Grundstück eingerungen ist, ist die Gefahr sogar primär von der Katze selbst ausgegangen, so das auch eine vollständige Freistellung von der Haftung des Hundehalters in Frage kommt.
Auch die Katze hat schönes Geschirr und Orchideen als sie in die Wohnung gerannt ist vom Tisch und der Fensterbank abgeräumt.
Da ist die Sache recht klar, der Halter der Katze muß für den Schaden haften.
Ich finde der Nachbar sollte besser auf seine Katze aufpassen!
Da können die Nachbarn nichts machen - wer seine Katze frei laufen lässt, muss mit sowas rechnen.
Aber im Zweifel rechtlich beraten lassen.
Wobei es bei solchen Nachbarschaftsstreit halt immer so eine Sache mit „auf das eigene Recht pochen“ ist... Schwierige Situation, zumal sich sowas halt leider immer wiederholen kann, wenn die Nachbarn ihre Katze weiter einfach so überall rumlaufen lassen.
Will ich absolut nicht bestreiten; ich finde es generell schlimm, dass du dich in der Pflicht sehen musst, auf deinem eigenen Grundstück deinen Hund vor einer fremden Katze wegzusperren. Aber leider sieht die Alternative, Hund einfach freilassen und Katze dabei möglicherweise totbeißen lassen (woran ihr wohl rechtlich nicht schuld wäret, was aber sicherlich die Nachbarschaft zerstören würde) auch nicht so viel besser aus :/
Du brauchst nicht zu rechtfertigen, wieso dein Hund so reagiert.
und im Garten lass ich ihn meistens e nicht alleine. Aber in der Wohnung, wo kein Mensch hineinkommt überwach ich nicht ständig.
Nur hier ist die Katze nicht nur in den Garten, sondern auch in die Wohnung des ersten Stock. Sehe den Hund hier gut genug verwahrt.