Hund verkauft - neuer besitzer hält sich nicht an Absprachen

11 Antworten

Ich habe nochmal nachgefragt... Weil mich das selbst interessiert hat. Es ist eine Sache, ob Tierschutzvereine in großen "Mengen" Schutzverträge abgeben mit eigenen Klauseln und Regeln. Da kann ein Richter gucken, ob das sog überraschende Klauseln sind (siehe meine andere antwort) usw, kann die prüfen und als unzulässig ansehen. d.h. tierschutzvereine haben dann schlechte karten.

DU hast einmalig einen Vertrag aufgesetzt mit allem was Dir wichtig war, Du hast Vertragsfreiheit. Du hast mit dem neuen Besitzer des Hundes einen Vertrag gemacht, den Ihr beide unterschrieben habt und somit übereingestimmt habt in den verschiedenen Punkten. Der Vertrag gilt! Wenn Du ein Besuchsrecht abgemacht hast, hast Du auch ein Recht darauf!! Alles so wie in Eurem Vertrag geregelt. Der andere ist Eigentümer des Hundes, da gibts nix dran zu rütteln, es sei denn, selbst das hast Du geregelt (bei Nichteinhaltung der Punkte abc geht der Hund wieder in meinen Besitz über...), aber bei Besuchsrecht etc gilt das, was im Vertrag steht. Trotz dessen er jetzt Eigentümer ist. Selbst wenn Ihr geregelt hättet, dass der Hund jeden Mittwoch fasten muss..., völlig wurscht. Müsste er alles machen. Das wird Dir jeder Anwalt bestätigen... Zumindest habe ich einen gefragt, der wirds wohl wissen ;)

Da er nicht kooperativ ist, würde ich zum Anwalt gehen und mich beraten lassen was jetzt zu tun ist.

Dies ist ein sehr interessanter Link zu Deiner Frage: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html

Vor allem dieses Zitat wird Dich interessieren:

"Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam."

Solche Übergabeverträge haben leider rechtlich weder Hand noch Fuß, bisher ist wurde immer zugunsten des neuen Halters entschieden aus den verschiedensten Gründen..

Ich würde es vielleicht noch einmal im Guten versuchen. Mit dem Herrn zu reden.. Nicht auf den Vertrag pochen, sondern fragen, ob es möglich ist, den Hund nochmal zu sehen. Allerdings hat er auch recht, wenn er sagt, dass das für den Hund ziemlich verwirrend sein kann, wenn Ihr plötzlich wieder vor der Tür steht!! Vielleicht kann er Euch Fotos schicken?? Natürlich ist er dazu nicht verpflichtet, aber wenn man ihn höflich fragt und sagt, dass man eben mal sehr an dem Tier hing und natürlich Interesse an seinem Wohlbefinden hat??... Vielleicht habt Ihr Glück.


aotearoa01  21.10.2012, 10:23

siehe meine andere antwort... die ist richtig ;))

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Armer Hund das kann ich nur sagen. Schafft euch keinen Hund mehr an.


mensch1982 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 13:53

Ist auch leider nicht mehr möglich , da ich im April ungeplant einen Autounfall hatte und seitdem im Rollstuhl sitze .. ich hoffe du kannst sehen was dir die zukunft bringt und zügelst deine zunge etwas :-)

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Am besten ist es da einen Anwalt einzuschalten! Bist du rechtsschutzversichert?


mensch1982 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 13:54

Ja bin ich , hab ich überhaupt Chancen ?

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Mohnudel  19.10.2012, 14:12
@mensch1982

Naja wenn du ihm recht stehst und er wirklich den vertrag nicht einhält denke ich schon aber ein anwalt kann dir da sicher mehr helfen ;)

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In dem SChutzvertrag stehen BESUCHSZEITEN???

Kenne Schutzverträge aus den Tierheimen, hier wird aber nur belehrt...

Demnach weil mir das andere zu müßig ist...

Der Neue Hundehalter ist rechtmäßig BESITZER UND EIGENTÜMER, da hat sich keiner einzumischen oder sonstiges und kein anderer irgendwelchen Anspruch oder Rechte...

Das Tier hat allerdings auch Rechte im Sinne des Tierschutzgesetzes und der Besitzer bzw. Eigentümer auch seine Gesetze woran er sich zu halten hat... und da kommt ihr nicht mehr drin vor und auch kein Tierheim!


mensch1982 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 13:53

Es ist kein Tierheimvertrag sondern jediglich ein vertrag den ich mir im TH habe schreiben lassen , den Hund haben wir damals von einem Züchter .

Im vertrag stehen Bedingungen drin , wie z.b : keine Zwingerhaltung, kein Einsatz als Deckrüde .. Wir haben für den Hund im Januar 900€ bezahlt , haben ihn chipen und impfen lassen , grundausbildung, bluttests da er auf futter reagierte etc.

Wir mussten ihn leider und wirklich leider abgeben , da ich nichts von Google verträgen halte bin ich ins TH und habe mir dort einen zusammen stellen lassen .

Unter anderem steht dort drin dass dem vorbesitzer ein besucherrecht eingräumt werden muss , das heisst ich rufe beim neuem besitzer an , sage ich will dann und dann kommen und er sollte es mir ermöglichen. Er hat den Hund für 250€ gekauft , mit Absicht so günstig da ich eben Bedingungen hatte .

und diese werden durch den neuen Besitzer nicht erfüllt

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sindbadkaroL  19.10.2012, 14:29
@mensch1982

Persönlich würde ich dich auch nicht reinlassen...

Dein Besuchsrecht fängt an zu hinken, kannst du anhand deiner Posts selbst entnehmen... deine Auflagen hast du erfüllt... tja... (schreib ich mal nicht sonst fast du das noch böse auf)

und der NEUE erfüllt seine Auflagen, den Hund zu versorgen und diesen Artgerecht zu behandeln...

Mehr ist da nicht mehr zu deinem ehemaligen Hund...

Darum sollte man sich immer vor Kauf und Anschaffung eines Tieres sich ganz vielen Dingen bewusst sein... und wieviel du bezahlt hast EINST oder nicht... das tut leider nichts zur Sache...

Und was du für Bedingungen hast oder nicht... klar kann man diese vlt. aufschreiben.... sind aber ungültig...

So, was ich dir empfehlen kann ABZUSCHLIESSEN....

Wärst du bei mir auf der Haustürschwelle würde ich um das Haus herum noch von meinem HAUSRECHT gebrauch machen...

Dann hättest du eine Menge Probleme am Hintern... plus Telefonate hier und da... wenn du nett erinnert werden solltest dieses einzustellen... selbst dagegen kann man rechtlich angehen...

Was du da fiktiv irgendwann mal hergezaubert hast, hat keine Grundlage...

und somit weiß man glaube ich auch schon... wo ein Tier besser aufgehoben ist... da wo auch der zwischenmenschliche Bereich klappt so klappt das meist auch im Bereich mit Tíeren...

Das könnte dir eine Belehrung vlt. ein Polizeibeamter bei einer Hausfriedensbruchaktion dir privat so am Rande erwähnt mit auf dem Weg geben... plus das deine Rechte im BGB wiederzufinden wären... und manche raten hier und da auch den Gang zum Anwalt... DA sie wieder auf Streife gehen müssen, Protokoll darüber führen... bzw. die Anzeige aufnehmen... das man sich beruhigen soll...etc. und du leider jetzt den Schaden hast, wenn der andere nicht davon absieht die Anzeige zurückzunehmen...

Nööö, und bei Telefonaktionen plus Aufmarschierens zu sämtlichen Uhrzeiten vor dem Haus oder Anschellen mit der höflichen Bitte, wenn man da sein sollte das Haus zu verlassen... Diese ziehen meistens die Kiste durch... und lassen dich total vor die WAND FAHREN...

Was für die Zukunft wohl auch besser wäre, da macht man sich explizit mit sämtlichen Fallkonstruktionen und Eventualitäten hierzu Gedanken....

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mensch1982 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 15:04
@sindbadkaroL

Wie bitte kann ich sehen , dass der neue besitzer seine Pflichten erfüllt ? Kannst du in die Zukunft schauen ? ich hätte mir den Hund sicherlich nicht angeschafft wenn ich gewusst hätte was vier Monate später passiert. Aber wenn du Dinge vorrausschauen kannst , Respekt !!

Warum existieren dann Verträge , wen sie eh nicht eingehalten werden ? Das versteh ich an der ganzen Geschichte nicht .

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aotearoa01  19.10.2012, 15:17
@mensch1982

Jeder kann irgendwelche Vertragsklauseln erfinden... Tausendfach in Mietverträgen passiert. Aber ob das dann rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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sindbadkaroL  19.10.2012, 15:32
@aotearoa01

@ mensch19982

du bist nicht dazu angehalten, um zu überprüfen das der neue seine Pflichten erfüllt... könntest du lesen und abstrahieren und würdest du dir endlich dazu wirkliche GEDANKEN MACHEN, dein Zug ist mit Verkauf abgefahren!

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James131  19.10.2012, 23:50
@mensch1982

Er ist nicht besitzer, sondern Halter und nach dem, was Du schreibst Alleinhalter, also Eigentuemer und damit sind alle anderen randbedingungen zwar interessant, aber schlicht nicht wirksam.

Ist auch lustig, dass Du geld investiert hast, denn das haette jeder andere halter auch muessen und ich lese da nichts besonderes. Alles was da ach so toll schreibst, ist, dass Du einen recht preiswerten hund erworben hast, der wie ueblich geld kostet.

Wenn Du nur Besitzer warst, dann haettest den hund gar nicht verkaufen koennen, das darf ausschliesslich der/ die halter. Warum Du den hund fuer den preis abgegeben hast, ist Deine eigene private endscheidung, aber Du wolltest nicht mehr Mithalter sein und Du wolltest, dass dererwerber Alleineigentuemer des hundes wird.

Damit kann der halter entsprechend reagieren. Kein gericht in .de gibt Dir das recht das eigentum eines dritten staendig zu verletzen, niemand wird Dir ein unbeschraenktes zugriffsrecht einraeumen, wie Du es gern haettest. Nur weil ein tierheim Diretwas gibtr, ist das nicht richtig, sondern es ist die auffassung von amateuren oder laien, wie diese soetwas ahndhaben wuerden.

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aotearoa01  20.10.2012, 18:33
@James131

stimmt nicht. gibt nen unterschied zwischen diesen tierschutzverträgen vom tierheim, die hundertfach rausgegeben werden und dem, den du allein mit nem neuen eigentümer abmachst!! s.ausführungen unten!

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SuicideSquad  19.10.2012, 13:49

Nein, da stehen keine Besuchszeiten, sondern ein besuchsrecht um sich über den zustand des tieres zu informieren, das machen übrigens auch Tierheime so.

Wer einen Vertrag abschließt muss sicha uch daran halten, du ahst offensichtlich überhaupt keine Ahnung davon, also halt dich doch einfach zurück.

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