Hund in Mietwohnung nur zum aufpassen?

6 Antworten

Ja, du brauchst die Zustimmung des Vermieters, die benötigt man auch für "Pflegehunde".

Selbstverständlich darfst du Besuch mit Hund bekommen auch über Nacht. Dazu braucht man die Zustimmung des Vermieters nicht. Aber sobald sich Fiffi ohnen seinen Menschen bei dir aufhält und bei dir nächtigt und das ganze regelmäßig, wird der Vermieter von unerlaubter Hundehaltung ausgehen.

Sofern im Mietvertrag Hundehaltung ausdrücklich verboten ist, ist nur stundenweiser Aufenthalt eines Hundes in Begleitung seines Halters anlässlich des Besuchs erlaubt (jedoch nicht regelmässig / über Nacht) und nur gelegentliche Hundebetreuung

Ist laut Mietvertrag die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).

https://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/

Ist Hundehaltung genehmigungspflichtig benötigst Du entsprechend vorab die Zustimmung des Vermieters.

Wenn Hunde generell nicht erlaubt sind, dann kannst du auch nicht in deiner Wohnung einen fremden Hund haben.

Pass doch bei deinen Freunden auf den Hund auf wenn sie weg sind. Dann hat der Hund auch gleich weniger Stress weil er zumindest in seiner gewohnten Umgebung bleibt.

Ja, du brauchst das Einverständnis deines Vermieters. Anderen Falls könnte das sogar ein Kündigungsgrund sein

sollte im Mietvertrag stehen. Mal wird keiner was sagen , wenn es jedoch öfter ist , kann es schon zu Fragen kommen