HP Laptop Garantie
Hey, ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Es ist doch gesetzlich festgeschrieben, dass auf Geräten zwei Jahre Garantie ist, soweit es keine Verschleißteile wie Akku usw. kaputt sind oder? Auf der Seite von HP kann man herausfinden wie lange noch die Garantie ist und dort steht, dass diese bis zum 22.12.2013 ist. Aber ich habe den Laptop erst seit Frühjahr dieses Jahres. Des weiteren steht dort noch, dass es Werksgarantie ist. Gibt es da einen unterschied? Und dann wollte ich noch fragen ob ich zu meinem Händler gehen soll, bei dem ich das Gerät gekauft hab oder ob ich direkt zu HP gehen soll. WAs ist schneller? Wie lange dauert das ungefähr? Danke schon einmal im voraus :)
2 Antworten
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Die gesetzlich festgeschriebene Angelegenheit, welche du ansprichst, ist die sog. Mänglehaftung (siehe § 437 BGB), welche regelmäßig nach zwei Jahren verjährt. Diese Haftung bezieht sich auf die Mangelfreiheit nur zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache. Die Gewährleistung ist eine Sache zwischen den Kaufvertragspartnern - also ist in der Regel der Händler zuständig.
Eine Garantie (siehe § 443 BGB) wird demgegenüber freiwillig übernommen. Das kann durch den Verkäufer geschehen, üblich ist so etwas aber durch den Hersteller. Die Bedingungen der Garantie werden - da es sich schlicht um einen Vertragsbestandteil handelt - quasi vom Garantiegeber vorgegeben; in der Sache sollten dir Unterlagen vorliegen, die Auskunft über die Dauer und die Art der Garantie geben. An dieser Stelle wird dann tatsächlich die Garantie für gewisse Verschleißteile häufig eingeschränkt.
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Gern doch :)
Ja, so ist es. Das trifft auf unser ganzes Leben zu: Alles kann kaputt gehen :(
Verpflichtet sich jemand, alle Teile zu ersetzen, die in einem gewissen Zeitraum beschädigt werden, kostet ihn das natürlich extrem viel Geld - dieses Geld muss er vorher erst einmal einnehmen: Die Folge wäre logischerweise, dass alles sehr viel teurer würde; also eine Umwälzung der Kosten auf alle Käufer. Im Rahmen der freiwilligen Garantie bleiben die Kosten bei denjenigen Käufern, die auf eine solche Garantie bestehen.
Um den Verbraucher nicht völlig dem Risiko schlechter Qualität auszusetzen, gibt es im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung immerhin die Beweislastumkehr (siehe § 476 BGB). Danach wird im Sinne des Käufers vermutet, dass ein Mangel, welcher sich in den ersten sechs Monaten zeigt, schon bei Übergabe vorlag - damit ist der Verkäufer leichter in Haftung zu nehmen.
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Du mußt immer zum Händler gehen. Direkt an den Hersteller kommt der Endverbraucher nicht ran. Der Händler wird den Fehler aufnehmen und das Gerät einschicken. Wie das in Deinem speziellen Fall mit der Garantie ist, kann der Händler sicher auch klären, denn als Nachweis gilt das Kaufdatum, das auf Deiner Rechnung steht.
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Doch, HP bietet diese Möglichkeit an, sich direkt an sie zu wenden :) Danke für deine Antwort. Ich werde Montag abwarten ob sich HP meldet und wenn nicht zu Expert gehen, auch wenn es dann wohl länger dauern wird, so wie ich das gehört hab.
Danke für deine Antwort :)
Okay, also ist die Gewährleistungszeit zwei Jahr, die Garantie unterschiedlich. Heißt also für mich, dass wenn ich nach meiner Garantiezeit aufgeschmissen bin, wenn der RAM dann rumspackt. Ist ja herrlich :(