Hotel vergisst abzubuchen?
Hallo!
Folgende Situation ist einer Freundin von mir passiert: Sie war im Urlaub und beim auschecken aus dem Hotel, hat sie mit der EC-Karte bezahlt. Sie hat eine Rechnung bekommen und bei ihrem Online-Banking kam sofort die Benachrichtigung, dass der Betrag vorgemerkt ist, also abgebucht wird.
Diese Vormerkung stand 15 Tage lang da und ist dann verschwunden -> Das Geld wurde nicht abgebucht, bis jetzt. Es ist schon 10 Tage her und vom Hotel rührt sich niemand.
Sie fragt mich nun und ich euch, ob das Hotel im Nachhinein einen Betrag von ihrer Karte abbuchen kann/darf und was sonstiges passieren kann??
Danke schon einmal!
6 Antworten
Offenbar hat die Bank die Transaktion gecancelt. Hmmmm............
Ich würde es drauf ankommen lassen. Ist aber unwahrscheinlich das sich das Hotel nicht mehr meldet. Addresse haben sie? Sonst wird es teuer
Zur Not können sie natürlich einen Brief schreiben oder sich telefonisch melden (glaube ich zumindest)😂
Vormerkungen kenne ich nur von Kreditkarten, nicht von Maestro-Karten.
Eine Lastschrift kann auch später noch erfolgen.
Bei der Bank steht „vorgemerkte Umsätze“ da und das Datum wann es abgebucht werden soll. Normalerweise wird an dem Tag auch immer abgebucht, nur diesmal nicht. Wenn der vorgemerkte Umsatz weg ist, können sie nicht einfach auf das Geld zugreifen.
So richtig verstehe ich die Frage nicht. Deine Freundin ist nicht verpflichtet, das Hotel an die Abbuchung zu erinnern. Bucht das Hotel tatsächlich nie ab, hat sie meinetwegen Glück. Wenn die Abbuchung verspätet erfolgt, ist es doch okay. Das Geld steht dem Hotel schließlich zu. Was anderes wird nicht passieren.
Sie fragt mich nun und ich euch, ob das Hotel im Nachhinein einen Betrag von ihrer Karte abbuchen kann/darf und was sonstiges passieren kann??
Na ja, das Geld steht dem Hotel ja zu, aus dem Grund können die auch noch später abbuchen...
Selbstverständlich kann und darf das Hotel die Kosten einfordern. Die Leistungen wurden erbracht.
Rein rechtlich verfallen Ansprüche erst nach zwei Jahren, wenn ich das BGB korrekt im Kopf habe.
Dann kann das Hotel auch in diesem Zeitraum abbuchen.
Es macht aber Sinn, den Verzug anzumelden, damit man die Summe nicht immer im Hinterkopf behalten muss.
Danke erst einmal. Ich glaube aber, dass der Anspruch 3 Jahre gilt...