horrorfilm mit begleitperson?

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Nicht im Kino, da dies gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen würde, sich der Betreiber somit strafbar machen würde und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen müsste, wenn er kontrolliert und erwischt werden würde!

https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalterinnen/die-vorschriften-im-einzelnen/kinos.html

Schlicht und ergreifend - FSK 16 / 18 = kein Zutritt unter 16 / 18, gleichgültig wer Dich begleitet oder Dir meint den Besuch erlauben zu können.