Nicht im Kino, da dies gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen würde, sich der Betreiber somit strafbar machen würde und mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ rechnen müsste, wenn er kontrolliert und erwischt werden würde!
https://www.jugendschutz-aktiv.de/informationen-fuer-gewerbetreibende-und-veranstalterinnen/die-vorschriften-im-einzelnen/kinos.html