Hof-Flohmarkt Genehmigung?

1 Antwort

  • Ein privater Flohmarkt zeichnet sich dadurch aus, dass der Verkauf von Trödel, wie etwa Haushaltswaren oder Porzellan, ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück stattfindet. Dies kann auf dem Grundstück selbst, der Einfahrt oder in Ihrer privaten Garage sein; letztere Örtlichkeit ist für die Namensgebung des geläufigen Synonyms "privater Garagenverkauf" verantwortlich. Findet Ihr privater Flohmarkt einmalig statt, müssen Sie ihn nicht bei der Stadt anmelden. In vielen Bundesländern und Gemeinden dürfen Sie sogar bis zu dreimal pro Jahr einen privaten Flohmarkt ohne Anmelden organisieren.
  • Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor der Durchführung Ihres privaten Flohmarktes bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt über die örtlichen Gesetzmäßigkeiten: Rufen Sie lieber einmal zu viel bei Ihrem zuständigen Amt an als zu wenig.  Beim Ordnungsamt Ihrer Stadt erhalten Sie Auskunft darüber, wie die Auflagen für einen privaten Trödelmarkt aussehen; gerade bzgl. der Frage der Häufigkeit der Durchführung eines privaten Garagenverkaufs gelten, je nach Wohnort,  unterschiedliche Bestimmungen. 
  • Achten Sie darauf, dass Sie Ihren privaten Flohmarkt ausschließlich auf Ihrem eigenen Grund und Boden abhalten; sobald Sie Ihren Verkaufsstand auf öffentliches Gelände verlagern, benötigen Sie in jedem Fall eine Genehmigung der Gemeinde; diese ist auch schon bei einer einmaligen Veranstaltung vonnöten.